Wertstoffe Entsorgung

    Abfall: Wertstoffe entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
    Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
    Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
    Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:

    • Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
    • Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
    • ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
    • bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen

    Hinweise für Jossgrund: Abfall: Wertstoffe entsorgen

    Die Sammlungen von Metallschrott finden monatlich statt! Die Anmeldungen werden im Rathaus unter den Tel.-Nummern 9026-142 oder 9026-143 entgegengenommen.

    Gesammelt werden:

    - Fahrräder, Dreiräder, Roller (alles ohne Reifen und Fremdstoffe)
    - Rasenmäher (nur mit entleertem Tank und ölfrei sowie ohne Fremdstoffe sowie Kunststoffe u. Reifen usw.)
    - Sport- und Spielgeräte aus Metall
    - Gartenstühle und -geräte aus Metall
    - Draht, Stahltanks in der Mitte durchtrennt und von Ölanhaftungen gesäubert

    Bei der Metallschrottsammlung werden nicht mitgenommen:

    - Waschmaschinen, Trockner, Elektroherde, Mikrowellengeräte usw. diese Geräte bleiben der Elektroschrottsammlung vorbehalten!!!

    A C H T U N G   W I C H T I G E R   H I N W E I S ! ! !

    Schaden durch nicht organisierte, unseriöse wilde Sammlungen ohne Beteiligung und ohne Auftrag der Kommune

    Mehrfach wurden per Flugblattaktionen Sammlungen von Altkleidern, Töpfen, Pfannen und Altmetall angekündigt. Noch Tage nach der angekündigten Sammlung lagen auf einigen Gehwegen bereitgestellte Gegenstände herum, die nicht abgeholt wurden. Wir möchten darauf hinweisen, dass solche Sammlungen für die Kommune und somit über die Müllgebühren auch für die Bürger direkte Folgekosten haben können.

    Im Main-Kinzig-Kreis ist ausschließlich die AQA GmbH beauftragt Elektrogeräte mit ihren entsprechend beschrifteten Fahrzeugen einzusammeln. Wenn Bürger ihre Elektrogeräte den wilden Schrottsammlern (die keine Transporterlaubnis dafür haben) überlassen, die mit oder auch ohne Wurfzetteln werben und sammeln, führt dies dazu, dass die gestiegenen Personalkosten nicht mehr durch Erlöse aus dem Verkauf von Wertstoffen aufgefangen werden können.

    Dann kann das komfortable Holsystem für Großgeräte nicht mehr kostendeckend betrieben und der bewährte Service des Main-Kinzig-Kreises muss neu überdacht werden. Außerdem besteht ein hohes Risiko, dass die Geräte lediglich ausgeschlachtet, aber die in ihnen enthaltenen gefährlichen Bestandteile nicht ordnungsgemäß entsorgt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde /Stadt bzw. des Abfallzweckverbandes, wie und wo die Wertstoffe eingesammelt werden. In vielen Fällen können Sie diese Information auch auf der jeweiligen Web-Site über ein "Abfall ABC" nachschlagen.

    Für die Einsammlung von Verpackungsabfällen sind die dualen Systeme zuständig. Diese haben vor Ort ein privates Entsorgungsunternehmen oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit der Einsammlung beauftragt.

    Die meisten Kommunen und Landkreise geben Abfallkalender heraus, in denen die Abfuhrtermine und die Sammelarten angegeben sind.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Jossgrund - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Martinusstraße 2

    Postfach

    63637 Jossgrund

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

    Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Stichwörter

    Getrennthaltung, Verpackungen, gelber Sack, Wertstoffe, Gelbe Tonne, Grüner Punkt, Wertstoffhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English