Wertstoffe Entsorgung
    99001029004000

    Abfall: Wertstoffe entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
    Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
    Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
    Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:

    • Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
    • Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
    • ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
    • bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde /Stadt bzw. des Abfallzweckverbandes, wie und wo die Wertstoffe eingesammelt werden. In vielen Fällen können Sie diese Information auch auf der jeweiligen Web-Site über ein „Abfall ABC“ nachschlagen.

    Für die Einsammlung von Verpackungsabfällen sind die dualen Systeme zuständig. Diese haben vor Ort ein privates Entsorgungsunternehmen oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit der Einsammlung beauftragt.

    Die meisten Kommunen und Landkreise geben Abfallkalender heraus, in denen die Abfuhrtermine und die Sammelarten angegeben sind.

    Ansprechpartner

    Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis) - Abfallwirtschaft (BSO)

    Adresse

    Hausanschrift

    (Eigenbetrieb der Stadt Oberursel (Taunus))
    Oberurseler Straße 54
    61440 Oberursel (Taunus)

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Mo-Fr 07:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung


    Der Wertstoffhof hat ab 11.10.2022 folgende Öffnungszeiten:


    Montags             geschlossen

    Dienstags           08:00 - 15:50 Uhr

    Mittwochs          08:00 - 15:50 Uhr

    Donnerstags      12:00 - 15.50 Uhr

    Freitags               09:00 - 17:50 Uhr

    Samstags           09:00 - 13:50 Uhr


    Die Zufahrt zum Wertstoffhof ist ab 11.10.2022 nur noch über die Ludwig-Erhard-Straße möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06171 704-437

    Fax: +49 6171 704-5438

    E-Mail: abfall@bso-oberursel.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis) - Nachhaltigkeit, Klima-, Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1
    61440 Oberursel (Taunus)

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1280
    61402 Oberursel (Taunus)

    Öffnungszeiten

    Ihr Besuch im Rathaus
    Termine sind im Rathaus nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06171 502-306

    Fax: 06171 502-7122

    E-Mail: umwelt@oberursel.de

    Version

    Technisch geändert am 08.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Handlungsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

    Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 13.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.08.2014
    Technisch geändert am 07.07.2024

    Stichwörter

    Verpackungen, Wertstoffhof, Grüner Punkt, gelber Sack, Gelbe Tonne, Getrennthaltung, Wertstoffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019