Abfall: Hausmüll entsorgen
Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise.
Beschreibung
Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Biomüll
In die Grüne Tonne gehören:
Küchenabfälle
Gemüse- und Obstabfälle
Kaffeesatz und Filtertüten
Kartoffelschalen und Eierschalen
Speisereste
Knochen
Gartenabfälle
angewelkter Rasenschnitt und Laub
Blumen und Blumenerde
Wildkräuter und Moos
Reisig
Strauchschnitt und Äste
Nicht in die Grüne Tonne gehören:
Staubsaugerbeutel mit Inhalt
Fäkalien
Tierkadaver
Hunde- und Katzenstreu
Glas, Metalle und Textilien
Windeln, Binden und andere Toilettenartikel
Müllbeutel aus Kunststoff
Asche, Steine, Leder und Gummi
Blumendraht und Blumentöpfe
Im Sommer bitte das Abfallgefäß an einen schattigen Platz stellen und bei Ungezieferproblemen bitte etwas Kalk oder Gesteinsmehl zugeben.
Im Winter das Abfallgefäß möglichst frostfrei unterstellen und den Abfall nicht pressen.
Strauch- und Baumschnitt kann auch ganzjährig am städtischen Bauhof zu den üblichen Öffnungszeiten kostenlos angeliefert werden.
Dagegen ist für die Anlieferung von Biomüll am Bauhof wie z. Bsp. Moos, Stauden, Laub, Gras und Blumen eine Gebühr zu entrichten.
In die Grüne Tonne gehören:
Küchenabfälle
Gemüse- und Obstabfälle
Kaffeesatz und Filtertüten
Kartoffelschalen und Eierschalen
Speisereste
Knochen
Gartenabfälle
angewelkter Rasenschnitt und Laub
Blumen und Blumenerde
Wildkräuter und Moos
Reisig
Strauchschnitt und Äste
Nicht in die Grüne Tonne gehören:
Staubsaugerbeutel mit Inhalt
Fäkalien
Tierkadaver
Hunde- und Katzenstreu
Glas, Metalle und Textilien
Windeln, Binden und andere Toilettenartikel
Müllbeutel aus Kunststoff
Asche, Steine, Leder und Gummi
Blumendraht und Blumentöpfe
Im Sommer bitte das Abfallgefäß an einen schattigen Platz stellen und bei Ungezieferproblemen bitte etwas Kalk oder Gesteinsmehl zugeben.
Im Winter das Abfallgefäß möglichst frostfrei unterstellen und den Abfall nicht pressen.
Strauch- und Baumschnitt kann auch ganzjährig am städtischen Bauhof zu den üblichen Öffnungszeiten kostenlos angeliefert werden.
Dagegen ist für die Anlieferung von Biomüll am Bauhof wie z. Bsp. Moos, Stauden, Laub, Gras und Blumen eine Gebühr zu entrichten.
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Restmüll
In die Restmülltonne gehören:
Alles, was nicht in die anderen Sammelsysteme gehört, z. B.
Windeln
stark verschmutzte Verpackungen
Porzellan und Tonwaren
Kehrricht und Staubsaugerbeutel
mit Fett verschmutztes Papier
defekte Glühlampen
Hunde- und Katzenstreu
Fenster- und Spiegelglas
Asche
Nicht in die Restmülltonne gehören:
alle Stoffe, die in die Grüne Tonne, die Blaue Tonne bzw. den Gelben Sack oder Altglascontainer gehören
Sondermüll
Elektrogeräte
Batterien
Medikamente
Bauschutt
Tierkadaver
Altkleider, Textilien und Schuhe
Falls gelegentlich mehr Restmüll anfällt, können Sie hierfür Abfallsäcke zum Preis von 3,00 EUR/Stück im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, oder im Bürger- und Tourismusbüro, Stadtteil Waldeck, erwerben, die bei der regelmäßigen Abfuhr mitgenommen werden.
In die Restmülltonne gehören:
Alles, was nicht in die anderen Sammelsysteme gehört, z. B.
Windeln
stark verschmutzte Verpackungen
Porzellan und Tonwaren
Kehrricht und Staubsaugerbeutel
mit Fett verschmutztes Papier
defekte Glühlampen
Hunde- und Katzenstreu
Fenster- und Spiegelglas
Asche
Nicht in die Restmülltonne gehören:
alle Stoffe, die in die Grüne Tonne, die Blaue Tonne bzw. den Gelben Sack oder Altglascontainer gehören
Sondermüll
Elektrogeräte
Batterien
Medikamente
Bauschutt
Tierkadaver
Altkleider, Textilien und Schuhe
Falls gelegentlich mehr Restmüll anfällt, können Sie hierfür Abfallsäcke zum Preis von 3,00 EUR/Stück im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, oder im Bürger- und Tourismusbüro, Stadtteil Waldeck, erwerben, die bei der regelmäßigen Abfuhr mitgenommen werden.
Hinweise für Waldeck: Müllabfuhr
Siehe unter
Abfallentsorgung allgemein
Abfallentsorgung Altglas
Abfallentsorgung Altkleider
Abfallentsorgung Altreifen
Abfallentsorgung Batterien
Abfallentsorgung Baum- und Strauchschnitt
Abfallentsorgung Bauschutt und Baustellenabfall
Abfallentsorgung Biomüll
Abfallentsorgung Elektro- und Kühlgeräte
Abfallentsorgung Papier
Abfallentsorgung Restmüll
Abfallentsorgung Sondermüll
Abfallentsorgung Sperrmüll
Abfallentsorgung Verpackungen
Abfallgebühren
Siehe unter
Abfallentsorgung allgemein
Abfallentsorgung Altglas
Abfallentsorgung Altkleider
Abfallentsorgung Altreifen
Abfallentsorgung Batterien
Abfallentsorgung Baum- und Strauchschnitt
Abfallentsorgung Bauschutt und Baustellenabfall
Abfallentsorgung Biomüll
Abfallentsorgung Elektro- und Kühlgeräte
Abfallentsorgung Papier
Abfallentsorgung Restmüll
Abfallentsorgung Sondermüll
Abfallentsorgung Sperrmüll
Abfallentsorgung Verpackungen
Abfallgebühren
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.
Zuständigkeit
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Im Landkreis Waldeck-Frankenberg sind die Städte und Gemeinden zuständig. Alle Internetseiten der Kommunen des Landkreises finden Sie hier:
Im Landkreis Waldeck-Frankenberg sind die Städte und Gemeinden zuständig. Alle Internetseiten der Kommunen des Landkreises finden Sie hier:
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Briloner Landstraße 35b
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 05631 954-1746
E-Mail: abfallberatung@lkwafkb.de
Waldeck, Stadt - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Sammlung und Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.12.2022
Stichwörter
Restmüll, Restmülltonne, schwarze Tonne, Restabfall, Müllabfuhr