Hausmüll Entsorgung

    Abfall: Hausmüll entsorgen

    Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise.

    Beschreibung

    Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Biomüll

    In die Grüne Tonne gehören:

    Küchenabfälle
    Gemüse- und Obstabfälle
    Kaffeesatz und Filtertüten
    Kartoffelschalen und Eierschalen
    Speisereste
    Knochen
    Gartenabfälle  
    angewelkter Rasenschnitt und Laub
    Blumen und Blumenerde
    Wildkräuter und Moos
    Reisig
    Strauchschnitt und Äste

    Nicht in die Grüne Tonne gehören:

    Staubsaugerbeutel mit Inhalt
    Fäkalien
    Tierkadaver
    Hunde- und Katzenstreu
    Glas, Metalle und Textilien
    Windeln, Binden und andere Toilettenartikel
    Müllbeutel aus Kunststoff
    Asche, Steine, Leder und Gummi
    Blumendraht und Blumentöpfe

    Im Sommer bitte das Abfallgefäß an einen schattigen Platz stellen und bei Ungezieferproblemen bitte etwas Kalk oder Gesteinsmehl zugeben.

    Im Winter das Abfallgefäß möglichst frostfrei unterstellen und den Abfall nicht pressen.

    Strauch- und Baumschnitt kann auch ganzjährig am städtischen Bauhof zu den üblichen Öffnungszeiten kostenlos angeliefert werden.

    Dagegen ist für die Anlieferung von Biomüll am Bauhof wie z. Bsp. Moos, Stauden, Laub, Gras und Blumen eine Gebühr zu entrichten.

    In die Grüne Tonne gehören:

    Küchenabfälle
    Gemüse- und Obstabfälle
    Kaffeesatz und Filtertüten
    Kartoffelschalen und Eierschalen
    Speisereste
    Knochen
    Gartenabfälle  
    angewelkter Rasenschnitt und Laub
    Blumen und Blumenerde
    Wildkräuter und Moos
    Reisig
    Strauchschnitt und Äste

    Nicht in die Grüne Tonne gehören:

    Staubsaugerbeutel mit Inhalt
    Fäkalien
    Tierkadaver
    Hunde- und Katzenstreu
    Glas, Metalle und Textilien
    Windeln, Binden und andere Toilettenartikel
    Müllbeutel aus Kunststoff
    Asche, Steine, Leder und Gummi
    Blumendraht und Blumentöpfe

    Im Sommer bitte das Abfallgefäß an einen schattigen Platz stellen und bei Ungezieferproblemen bitte etwas Kalk oder Gesteinsmehl zugeben.

    Im Winter das Abfallgefäß möglichst frostfrei unterstellen und den Abfall nicht pressen.

    Strauch- und Baumschnitt kann auch ganzjährig am städtischen Bauhof zu den üblichen Öffnungszeiten kostenlos angeliefert werden.

    Dagegen ist für die Anlieferung von Biomüll am Bauhof wie z. Bsp. Moos, Stauden, Laub, Gras und Blumen eine Gebühr zu entrichten.

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Restmüll

    In die Restmülltonne gehören:

    Alles, was nicht in die anderen Sammelsysteme gehört, z. B.

    Windeln
    stark verschmutzte Verpackungen
    Porzellan und Tonwaren
    Kehrricht und Staubsaugerbeutel
    mit Fett verschmutztes Papier
    defekte Glühlampen
    Hunde- und Katzenstreu
    Fenster- und Spiegelglas
    Asche

    Nicht in die Restmülltonne gehören:

    alle Stoffe, die in die Grüne Tonne, die Blaue Tonne bzw. den Gelben Sack oder Altglascontainer gehören
    Sondermüll
    Elektrogeräte
    Batterien
    Medikamente
    Bauschutt
    Tierkadaver
    Altkleider, Textilien und Schuhe

    Falls gelegentlich mehr Restmüll anfällt, können Sie hierfür Abfallsäcke zum Preis von 3,00 EUR/Stück im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, oder im Bürger- und Tourismusbüro, Stadtteil Waldeck, erwerben, die bei der regelmäßigen Abfuhr mitgenommen werden.

    In die Restmülltonne gehören:

    Alles, was nicht in die anderen Sammelsysteme gehört, z. B.

    Windeln
    stark verschmutzte Verpackungen
    Porzellan und Tonwaren
    Kehrricht und Staubsaugerbeutel
    mit Fett verschmutztes Papier
    defekte Glühlampen
    Hunde- und Katzenstreu
    Fenster- und Spiegelglas
    Asche

    Nicht in die Restmülltonne gehören:

    alle Stoffe, die in die Grüne Tonne, die Blaue Tonne bzw. den Gelben Sack oder Altglascontainer gehören
    Sondermüll
    Elektrogeräte
    Batterien
    Medikamente
    Bauschutt
    Tierkadaver
    Altkleider, Textilien und Schuhe

    Falls gelegentlich mehr Restmüll anfällt, können Sie hierfür Abfallsäcke zum Preis von 3,00 EUR/Stück im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, oder im Bürger- und Tourismusbüro, Stadtteil Waldeck, erwerben, die bei der regelmäßigen Abfuhr mitgenommen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Briloner Landstraße 35b

    34497 Korbach

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Waldeck, Stadt - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    Postfach 1140

    34513 Waldeck

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 18:00 Uhr 

    Freitag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05634 709-0

    Telefax: 05634 709-38

    E-Mail: stadt@waldeck.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Sammlung und Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.08.2014 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Restmüll, Restmülltonne, schwarze Tonne, Restabfall, Müllabfuhr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)