Abfall: Hausmüll entsorgen
Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise.
Beschreibung
Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.
Hinweise für Gladenbach: Abfall: Hausmüll entsorgen
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.
Zuständigkeit
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Stadt Gladenbach - Fachbereich II - Verwaltung für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Karl-Waldschmidt-Straße 3
35075 Gladenbach
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: direkt vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 50
Haltestellen
- Haltestelle: Marktplatz
Bus: Linie RMV
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00-12:00 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Corinna Pitters
Hausanschrift
Karl-Waldschmidt-Straße 3
35075 GladenbachE-Mail: C.Pitters@gladenbach.de
Telefon Festnetz: +49 6462 201-242
Fax: +49 6462 201118
Internet
Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
Aktuelles
Der MZV ist ein kommunaler Zweckverband. Er ist zuständig für die Einsammlung von Abfällen in 16 Städten und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf, sein Verbandsgebiet umfasst rund 115.000 Einwohner. Zu den Aufgaben des Verbandes gehört darüber hinaus die Festsetzung und Abrechnung der Abfallgebühren. Der MZV versteht sich als Dienstleistungsunternehmen, in dem der Bürgerservice im Mittelpunkt steht.
Seit 2025 führt der Verband die Abfuhr der Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie des Sperrmülls im Verbandsgebiet mit Standorten in Dautphetal-Friedensdorf und Marburg-Wehrda eigenständig durch.
Adresse
Hausanschrift
Lahnstraße 8 b
35232 Friedensdorf
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Parkplatz für körperlich beeinträchtigte Bürgerinnen und Bürger vor dem Gebäude
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplätze jeweils vor und hinter dem Gebäude
Anzahl der Stellplätze: 7
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
MZV, MZV Biedenkopf
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Handlungsgrundlage(n)
Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.12.2022
Stichwörter
Müllabfuhr, Restabfall, Restmüll, Restmülltonne, schwarze Tonne