• Angelburg (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
Restabfälle Entsorgung

Abfall: Hausmüll entsorgen

Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise.

Beschreibung

Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

Hinweise für Angelburg: Abfall: Hausmüll entsorgen

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

Zuständigkeit

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

Hinweise für Angelburg: Spezielle Hinweise für Gemeinde Angelburg

Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf, Breidenbach

Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf, Breidenbach

Ansprechpartner

Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

Aktuelles

Die Entsorgung von Abfällen aus Privathaushalten ist eine öffentliche Aufgabe. Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf (MZV) hat diese von 15 Mitgliedskommunen verantwortlich übertragen bekommen. Dabei helfen die vom MZV beauftragten privaten Entsorgungsunternehmen mit ihren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Somit kann eine verlässliche und vor allem umweltgerechte Abfallentsorgung durchgeführt werden.

Wir organisieren die Abfuhr von Restmüll, Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll.

Adresse

Hausanschrift

Hausbergweg 1

35236 Breidenbach

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: Parkplatz für körperlich beeinträchtigte Bürgerinnen und Bürger vor dem Gebäude
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei

Parkplatz: Parkplätze jeweils vor und hinter dem Gebäude
Anzahl der Stellplätze: 7
Gebührenfrei

Kein Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon: 06465 92690

Telefax: 06465 926926

E-Mail: info@mzv-biedenkopf.de

Internet

Stichwörter

MZV, MZV Biedenkopf

Version

Technisch geändert am 20.12.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Handlungsgrundlage(n)

Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Fristen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Kosten

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Sammlung und Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.12.2022

Version

Technisch erstellt am 19.08.2014

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Restabfall, Müllabfuhr, Restmüll, Restmülltonne, schwarze Tonne

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019