Abfall: Hausmüll entsorgen
Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise.
Beschreibung
Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.
Zuständigkeit
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Gemeinde Brachttal - Steuerverwaltung
Adresse
Postanschrift
Wächtersbacher Straße 48
Postfach
63636 Brachttal
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:30 - 18:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06053 6121-43
Kontaktperson
Frau Lara Kaufmann
Postanschrift
Wächtersbacher Straße 48
63636 Brachttal
Telefon Festnetz: 06053 6121-43
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
- § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
Hinweise für Brachttal: Spezielle Hinweise für Gemeinde Brachttal
§ 17 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz
§ 1 Abs. 1, 2 und 6 Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz
Abfallsatzung der Gemeinde Brachttal
- 1. Änderung der Abfallsatzung.pdf
- Abfallsatzung vom 20.06.2017.pdf
- 2. Änderungssatzung zur Abfallsatzung.pdf
§ 17 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz
§ 1 Abs. 1, 2 und 6 Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz
Abfallsatzung der Gemeinde Brachttal
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Sammlung und Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise für Brachttal: Spezielle Hinweise für Gemeinde Brachttal
Gebührenmaßstab ist das jedem Anschlusspflichtigen nach der Abfallsatzung zur Verfügung zu stellende bzw. zur Verfügung gestellte Gefäßvolumen für Restmüll. Für die Papiertonne oder für sonstige zur Entsorgung verwertbarer Abfälle zur Verfügung gestellte Gefäße und die Kosten der Entsorgung dieser Abfälle wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Diese Kosten sind vielmehr mit der nachstehenden Entsorgungsgebühr abgegolten:
Restmülltonne
- 120-Liter-Tonne 20,12 Euro/Monat
- 240-Liter-Tonne 40,23 Euro/Monat
- 1,1 m³ –Container 184,39 Euro/Monat
Die Gebühr ermäßigt sich
- bei 1-Personenhaushalten von 20,12 Euro um 6,04 Euro auf 14,08 Euro und
- bei 2-Personenhaushalten von 20,12 Euro um 3,02 Euro auf 17,10 Euro
- Antrag Kompostierung.pdf
- Antrag 1,- 2-Personenhaushalt.pdf
- Antrag Gebührenfreie Mülltonne Windeltonne.pdf
- Antrag Gebührenfreie Mülltonne Pflegetonne.pdf
Gebührenmaßstab ist das jedem Anschlusspflichtigen nach der Abfallsatzung zur Verfügung zu stellende bzw. zur Verfügung gestellte Gefäßvolumen für Restmüll. Für die Papiertonne oder für sonstige zur Entsorgung verwertbarer Abfälle zur Verfügung gestellte Gefäße und die Kosten der Entsorgung dieser Abfälle wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Diese Kosten sind vielmehr mit der nachstehenden Entsorgungsgebühr abgegolten:
Restmülltonne
- 120-Liter-Tonne 20,12 Euro/Monat
- 240-Liter-Tonne 40,23 Euro/Monat
- 1,1 m³ -Container 184,39 Euro/Monat
Die Gebühr ermäßigt sich
- bei 1-Personenhaushalten von 20,12 Euro um 6,04 Euro auf 14,08 Euro und
- bei 2-Personenhaushalten von 20,12 Euro um 3,02 Euro auf 17,10 Euro
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.12.2022
Stichwörter
Restmüll, Restmülltonne, schwarze Tonne, Restabfall, Müllabfuhr