Abfall: Elektroschrott entsorgen
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:
- Die Sammelstelle in Ihrer Nähe(Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH)
Hinweise für Jesberg: Spezielle Hinweise für Gemeinde Jesberg
Abgabe beim örtlichen Elektrohandel oder beim Recyclinghof in Borken/Hessen.
Weiße Ware: z. B. Kühlschränke, E-Herd, Kohleherde, Ölöfen, Dunstabzugshauben, Waschmaschinen, Schleudern usw.
Kostenlose Abholung der Haushaltsgroßgeräte durch Recycling-Service (die Abholkarte ist im Rathaus erhältlich) oder Selbstanlieferung.
Möbel, Hausrat: Kostenlose Annahme und Abholung von gut erhaltenen Möbeln, Hausrat. Bevor Sie Möbel und Haushaltsgegenstände zum Müll oder Sperrmüll geben, prüfen Sie zunächst, ob eine Wiederverwertung durch den Recycling-Service möglich ist. Termin nach telefonischer Vereinbarung!
Recyclinghof Borken
Heinrich-Hertz-Str. 4
34582 Borken (Hessen)
Tel: 05682/730173
Fax: 05682/730174
Abgabe beim örtlichen Elektrohandel oder beim Recyclinghof in Borken/Hessen.
Weiße Ware: z. B. Kühlschränke, E-Herd, Kohleherde, Ölöfen, Dunstabzugshauben, Waschmaschinen, Schleudern usw.
Kostenlose Abholung der Haushaltsgroßgeräte durch Recycling-Service (die Abholkarte ist im Rathaus erhältlich) oder Selbstanlieferung.
Möbel, Hausrat: Kostenlose Annahme und Abholung von gut erhaltenen Möbeln, Hausrat. Bevor Sie Möbel und Haushaltsgegenstände zum Müll oder Sperrmüll geben, prüfen Sie zunächst, ob eine Wiederverwertung durch den Recycling-Service möglich ist. Termin nach telefonischer Vereinbarung!
Recyclinghof Borken
Heinrich-Hertz-Str. 4
34582 Borken (Hessen)
Tel: 05682/730173
Fax: 05682/730174
Ansprechpartner
Gemeinde Jesberg - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Mirka Freimuth
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022
Stichwörter
Produktverantwortung, Altgeräte, E-Schrott, Wertstoffhof, Elektronikschrott entsorgen, Rücknahme, Elektroschrott