Elektroschrott Entsorgung

    Abfall: Elektroschrott entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
    In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
    Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.

    Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:

    Hinweise für Jesberg: Spezielle Hinweise für Gemeinde Jesberg

    Abgabe beim örtlichen Elektrohandel oder beim Recyclinghof in Borken/Hessen.

    Weiße Ware: z. B. Kühlschränke, E-Herd, Kohleherde, Ölöfen, Dunstabzugshauben, Waschmaschinen, Schleudern usw.

    Kostenlose Abholung der Haushaltsgroßgeräte durch Recycling-Service (die Abholkarte ist im Rathaus erhältlich) oder Selbstanlieferung.

    Möbel, Hausrat: Kostenlose Annahme und Abholung von gut erhaltenen Möbeln, Hausrat. Bevor Sie Möbel und Haushaltsgegenstände zum Müll oder Sperrmüll geben, prüfen Sie zunächst, ob eine Wiederverwertung durch den Recycling-Service möglich ist. Termin nach telefonischer Vereinbarung!

    Recyclinghof Borken

    Heinrich-Hertz-Str. 4

    34582 Borken (Hessen)

    Tel: 05682/730173

    Fax: 05682/730174

    Abgabe beim örtlichen Elektrohandel oder beim Recyclinghof in Borken/Hessen.

    Weiße Ware: z. B. Kühlschränke, E-Herd, Kohleherde, Ölöfen, Dunstabzugshauben, Waschmaschinen, Schleudern usw.

    Kostenlose Abholung der Haushaltsgroßgeräte durch Recycling-Service (die Abholkarte ist im Rathaus erhältlich) oder Selbstanlieferung.

    Möbel, Hausrat: Kostenlose Annahme und Abholung von gut erhaltenen Möbeln, Hausrat. Bevor Sie Möbel und Haushaltsgegenstände zum Müll oder Sperrmüll geben, prüfen Sie zunächst, ob eine Wiederverwertung durch den Recycling-Service möglich ist. Termin nach telefonischer Vereinbarung!

    Recyclinghof Borken

    Heinrich-Hertz-Str. 4

    34582 Borken (Hessen)

    Tel: 05682/730173

    Fax: 05682/730174

    Ansprechpartner

    Gemeinde Jesberg - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 1

    34632 Jesberg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Donnerstag: geschlossen

    Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

    Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.08.2014 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Produktverantwortung, Altgeräte, E-Schrott, Wertstoffhof, Elektronikschrott entsorgen, Rücknahme, Elektroschrott

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)