Elektroschrott Entsorgung

    Abfall: Elektroschrott entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
    In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
    Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.

    Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Bad Emstal - Gemeindesteuern, Abfallwirtschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Kasseler Str. 57

    34308 Bad Emstal

    Öffnungszeiten

    Montag: Von 08:30 bis 11:00 Uhr

    Dienstag: Von 08:30 bis 11:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr

    Mittwoch: Von 08:30 bis 11:00 Uhr

    Donnerstag: Von 08:30 bis 11:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr

    Freitag: Von 08:30 bis 11:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Hinweise für Bad Emstal: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Bad Emstal

    Formulare

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Hinweise für Bad Emstal: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Bad Emstal

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Hinweise für Bad Emstal: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Bad Emstal

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

    Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Elektronikschrott entsorgen, Altgeräte, Produktverantwortung, Wertstoffhof, Elektroschrott, E-Schrott, Rücknahme

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de