Elektroschrott Entsorgung

    Abfall: Elektroschrott entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
    In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
    Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

    Hinweise für Hosenfeld: Spezielle Hinweise für Gemeinde Hosenfeld

    Elektrogroßgeräte können zur Abholung bei der Gemeinde Hosenfeld angezeigt werden. Die Abholung findet immer einmal im Monat statt.

    Pro Haushalt können maximal drei Großgeräte angemeldet werden. Industriegeräte werden nicht mitgenommen.

    Elektrokleingeräte wie z.B. Computer, Rasierer, Mixer, Receiver und ähnliches können direkt am Bauhof der Gemeindeverwaltung in die dort befindlichen Sammeltonnen gegeben werden. Hierzu zählen auch abbaubare Elektroteile an Möbeln (z.B. Beleuchtung an Schränken).

    Elektrogroßgeräte können zur Abholung bei der Gemeinde Hosenfeld angezeigt werden. Die Abholung findet immer einmal im Monat statt.

    Pro Haushalt können maximal drei Großgeräte angemeldet werden. Industriegeräte werden nicht mitgenommen.

    Elektrokleingeräte wie z.B. Computer, Rasierer, Mixer, Receiver und ähnliches können direkt am Bauhof der Gemeindeverwaltung in die dort befindlichen Sammeltonnen gegeben werden. Hierzu zählen auch abbaubare Elektroteile an Möbeln (z.B. Beleuchtung an Schränken).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.

    Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:

    Ansprechpartner

    Fachdienst 7300 - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9

    36037 Fulda

    (Eingang Kurfürstenstraße)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 6

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
    Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Hosenfeld - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Hainzeller Straße 1

    36154 Hosenfeld

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Hinweise für Hosenfeld: Spezielle Hinweise für Gemeinde Hosenfeld

    Keine

    Keine

    Formulare

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

    Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Hinweise für Hosenfeld: Spezielle Hinweise für Gemeinde Hosenfeld

    Elektrogroßgeräte können zur Abholung bei der Gemeinde Hosenfeld angezeigt werden. Die Abholung findet immer einmal im Monat statt.

    Pro Haushalt können maximal drei Großgeräte angemeldet werden. Industriegeräte werden nicht mitgenommen.

    Elektrokleingeräte wie z.B. Computer, Rasierer, Mixer, Receiver und ähnliches können direkt am Bauhof der Gemeindeverwaltung in die dort befindlichen Sammeltonnen gegeben werden. Hierzu zählen auch abbaubare Elektroteile an Möbeln (z.B. Beleuchtung an Schränken).

    Elektrogroßgeräte können zur Abholung bei der Gemeinde Hosenfeld angezeigt werden. Die Abholung findet immer einmal im Monat statt.

    Pro Haushalt können maximal drei Großgeräte angemeldet werden. Industriegeräte werden nicht mitgenommen.

    Elektrokleingeräte wie z.B. Computer, Rasierer, Mixer, Receiver und ähnliches können direkt am Bauhof der Gemeindeverwaltung in die dort befindlichen Sammeltonnen gegeben werden. Hierzu zählen auch abbaubare Elektroteile an Möbeln (z.B. Beleuchtung an Schränken).

    Fristen

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.08.2014 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Produktverantwortung, Altgeräte, E-Schrott, Wertstoffhof, Elektronikschrott entsorgen, Rücknahme, Elektroschrott

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)