Abfall: Elektroschrott entsorgen
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Hinweise für Hosenfeld: Spezielle Hinweise für Gemeinde Hosenfeld
Elektrogroßgeräte können zur Abholung bei der Gemeinde Hosenfeld angezeigt werden. Die Abholung findet immer einmal im Monat statt.
Pro Haushalt können maximal drei Großgeräte angemeldet werden. Industriegeräte werden nicht mitgenommen.
Elektrokleingeräte wie z.B. Computer, Rasierer, Mixer, Receiver und ähnliches können direkt am Bauhof der Gemeindeverwaltung in die dort befindlichen Sammeltonnen gegeben werden. Hierzu zählen auch abbaubare Elektroteile an Möbeln (z.B. Beleuchtung an Schränken).
Elektrogroßgeräte können zur Abholung bei der Gemeinde Hosenfeld angezeigt werden. Die Abholung findet immer einmal im Monat statt.
Pro Haushalt können maximal drei Großgeräte angemeldet werden. Industriegeräte werden nicht mitgenommen.
Elektrokleingeräte wie z.B. Computer, Rasierer, Mixer, Receiver und ähnliches können direkt am Bauhof der Gemeindeverwaltung in die dort befindlichen Sammeltonnen gegeben werden. Hierzu zählen auch abbaubare Elektroteile an Möbeln (z.B. Beleuchtung an Schränken).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:
- Die Sammelstelle in Ihrer Nähe(Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH)
Ansprechpartner
Fachdienst 7300 - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ochsenwiese
Linien:- Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
- Haltestelle: Wörthstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeinde Hosenfeld - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Steffen Buchholz
Melissa Schweimer
Postanschrift
Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
E-Mail: ms@gemeinde-hosenfeld.de
Fax: 06650 962030
Telefon Festnetz: 06650 9620-25
Maria Fladung
Postanschrift
Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
E-Mail: mf@gemeinde-hosenfeld.de
Telefon Festnetz: 06650 9620-28
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Hinweise für Hosenfeld: Spezielle Hinweise für Gemeinde Hosenfeld
Keine
Keine
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Hinweise für Hosenfeld: Spezielle Hinweise für Gemeinde Hosenfeld
Elektrogroßgeräte können zur Abholung bei der Gemeinde Hosenfeld angezeigt werden. Die Abholung findet immer einmal im Monat statt.
Pro Haushalt können maximal drei Großgeräte angemeldet werden. Industriegeräte werden nicht mitgenommen.
Elektrokleingeräte wie z.B. Computer, Rasierer, Mixer, Receiver und ähnliches können direkt am Bauhof der Gemeindeverwaltung in die dort befindlichen Sammeltonnen gegeben werden. Hierzu zählen auch abbaubare Elektroteile an Möbeln (z.B. Beleuchtung an Schränken).
Elektrogroßgeräte können zur Abholung bei der Gemeinde Hosenfeld angezeigt werden. Die Abholung findet immer einmal im Monat statt.
Pro Haushalt können maximal drei Großgeräte angemeldet werden. Industriegeräte werden nicht mitgenommen.
Elektrokleingeräte wie z.B. Computer, Rasierer, Mixer, Receiver und ähnliches können direkt am Bauhof der Gemeindeverwaltung in die dort befindlichen Sammeltonnen gegeben werden. Hierzu zählen auch abbaubare Elektroteile an Möbeln (z.B. Beleuchtung an Schränken).
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022
Stichwörter
Produktverantwortung, Altgeräte, E-Schrott, Wertstoffhof, Elektronikschrott entsorgen, Rücknahme, Elektroschrott