Abfall: Elektroschrott entsorgen
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Hinweise für Marburg: Abfall: Elektroschrott entsorgen
Kostenlose Einsammlung von Elektronik-Schrott
Abholung ganz einfach kostenlos beantragen bei:
Recyclinghof Cappel
gemeinnützige INTEGRAL GmbH
Anschrift:
Umgehungsstraße 7
35043 Marburg-Cappel
Tel.: 0 64 21 - 944-144
Fax: 0 64 21 - 94 41-10
Website: www.integral-online.de
Öffnungszeiten
Mo.- Fr.: 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Sa: 9:00 - 12:00 Uhr
Pandemiehinweis:
Wegen der aktuellen Kontaktbeschränkungen die Annahmebereiche nicht mit Personal besetzt, bitte laden Sie Ihre Elektro- und Elektronik-Altgeräte eigenständig vor dem Tor der Annahme zu den beschilderten Öffnungszeiten ab.
Kostenlose Annahme von
- Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- Metalle
- Weißblechdosen (Containersammlung)
- Aluminiumverpackungen (Containersammlung)
Abgabe Gebrauchsfähiger Elektro- und Elektronik-Altgeräte - diese können Sie auch bei der Praxis GmbH – Recyclingzentrum abgeben:
Marburger Recycling-Zentrum - Gebrauchtwarenkaufhaus
Anschrift:
Gisselberger Straße 33
35037 Marburg
Telefon: (0 64 21) – 87 333-0
Fax: (0 64 21) – 87 333-33
E-Mail: Verwaltung@praxisgmbh.de
Website: www.praxisgmbh.de
Ladenöffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 8.00-19.00 Uhr
Sa: 9.00-16.00 Uhr
Kostenlose Einsammlung von Elektronik-Schrott
Abholung ganz einfach kostenlos beantragen bei:
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gemeinnützige INTEGRAL GmbH
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Wegen der aktuellen Kontaktbeschränkungen die Annahmebereiche nicht mit Personal besetzt, bitte laden Sie Ihre Elektro- und Elektronik-Altgeräte eigenständig vor dem Tor der Annahme zu den beschilderten Öffnungszeiten ab.
Kostenlose Annahme von
- Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- Metalle
- Weißblechdosen (Containersammlung)
- Aluminiumverpackungen (Containersammlung)
Abgabe Gebrauchsfähiger Elektro- und Elektronik-Altgeräte - diese können Sie auch bei der Praxis GmbH - Recyclingzentrum abgeben:
Marburger Recycling-Zentrum - Gebrauchtwarenkaufhaus
Anschrift:
Gisselberger Straße 33
35037 Marburg
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Fax: (0 64 21) - 87 333-33
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Website: www.praxisgmbh.de
Ladenöffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8.00-19.00 Uhr
Sa: 9.00-16.00 Uhr
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:
- Die Sammelstelle in Ihrer Nähe(Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH)
Hinweise für Marburg: Abfall: Elektroschrott entsorgen
An wen muss ich mich wenden?
Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:
- www.lightcycle.de
Kostenlose Einsammlung von Elektronik-Schrott
Abholung ganz einfach kostenlos beantragen bei:
Recyclinghof Cappel
gemeinnützige INTEGRAL GmbH
Umgehungsstraße 7
35043 Marburg-Cappel
Tel.: 0 64 21 - 944-144
Fax: 0 64 21 - 94 41-10
Website: www.integral-online.de
Öffnungszeiten
Mo.- Fr.: 7:30 Uhr bis 18:30 Uhr
An wen muss ich mich wenden?
Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:
- www.lightcycle.de
Kostenlose Einsammlung von Elektronik-Schrott
Abholung ganz einfach kostenlos beantragen bei:
Recyclinghof Cappel
gemeinnützige INTEGRAL GmbH
Umgehungsstraße 7
35043 Marburg-Cappel
Tel.: 0 64 21 - 944-144
Fax: 0 64 21 - 94 41-10
Website: www.integral-online.de
Öffnungszeiten
Mo.- Fr.: 7:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Ansprechpartner
Für Marburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Hinweise für Marburg: Abfall: Elektroschrott entsorgen
Neu: Der Handel ist zur Rücknahme verpflichtet!
Am 11. März 2015 beschloss die Bundesregierung die Änderung des Elektronikgerätegesetzes und hat dieses damit der europäischen Richtlinie angepasst.
Rücknahmepflichten des Handels ab 2015
Großhandel und Fachgeschäfte sind ab dem 24.10.2015 verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenfrei zurückzunehmen.
Kleingeräte:
Rücknahme auch ohne Neukauf!
Kleine Altgeräte (maximale Kantenlänge 25 Zentimeter) müssen "große Händler" (Händler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern) auch dann zurücknehmen, wenn ein Kunde kein neues Gerät kauft!
Neu: Der Handel ist zur Rücknahme verpflichtet!
Am 11. März 2015 beschloss die Bundesregierung die Änderung des Elektronikgerätegesetzes und hat dieses damit der europäischen Richtlinie angepasst.
Rücknahmepflichten des Handels ab 2015
Großhandel und Fachgeschäfte sind ab dem 24.10.2015 verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenfrei zurückzunehmen.
Kleingeräte:
Rücknahme auch ohne Neukauf!
Kleine Altgeräte (maximale Kantenlänge 25 Zentimeter) müssen "große Händler" (Händler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern) auch dann zurücknehmen, wenn ein Kunde kein neues Gerät kauft!
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
keine
Weitere Informationen
Hinweise für Marburg: Abfall: Elektroschrott entsorgen
- Abfälle richtig sortiert? Abfallvermeidung ist KlimaschutzFaltblatt zur Abfall- und Wertstoffeinsammlung - in verschiedenen Sprachen und mit Piktogrammen.
- Ruecknahmepflichten ElektroschrottLink zu der Bundesregierung: Rücknahmepflichten des Handels für Elektroschrott
- Abfall: Bioabfall entsorgen
- Abfall: Altpapier
- Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
- Abfall: Gartenabfälle entsorgen
- Abfall: Restmüll entsorgen
- Abfall: Sperrmüll
- Abfall: Verpackungen
- Abfall: Wilder Müll
- Zuschuss zur Förderung von Mehrwegwindeln
- Abfall: Abfallberatung
- Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
- Abfallgebühren
- Abfall: Verpackungen
- Abfall: Wilder Müll
- Abfall: Restmüll entsorgen
- Abfall: Sperrmüll
- Ruecknahmepflichten ElektroschrottLink zu der Bundesregierung: Rücknahmepflichten des Handels für Elektroschrott
- Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
- Abfall: Gartenabfälle entsorgen
- Abfall: Abfallberatung
- Abfallgebühren
- Abfälle richtig sortiert? Abfallvermeidung ist KlimaschutzFaltblatt zur Abfall- und Wertstoffeinsammlung - in verschiedenen Sprachen und mit Piktogrammen.
- Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
- Abfall: Altpapier
- Abfall: Bioabfall entsorgen
- Zuschuss zur Förderung von Mehrwegwindeln
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022
Stichwörter
Produktverantwortung, Altgeräte, E-Schrott, Wertstoffhof, Elektronikschrott entsorgen, Rücknahme, Elektroschrott