Elektroschrott Entsorgung

    Abfall: Elektroschrott entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
    In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
    Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

    Hinweise für Marburg: Abfall: Elektroschrott entsorgen

    Allgemeine Informationen
    Kostenlose Einsammlung von Elektronik-Schrott

    Abholung ganz einfach kostenlos beantragen bei:

    Recyclinghof Cappel
    gemeinnützige INTEGRAL GmbH
    Anschrift:

    Umgehungsstraße 7
    35043 Marburg-Cappel

    Tel.: 0 64 21 - 944-144
    Fax: 0 64 21 - 94 41-10

    Website: www.integral-online.de

    Öffnungszeiten

    Mo.- Fr.: 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr

    Sa: 9:00 - 12:00 Uhr

    Pandemiehinweis:

    Wegen der aktuellen Kontaktbeschränkungen die Annahmebereiche nicht mit Personal besetzt, bitte laden Sie Ihre Elektro- und Elektronik-Altgeräte eigenständig vor dem Tor der Annahme zu den beschilderten Öffnungszeiten ab.

    Kostenlose Annahme von
    • Elektro- und Elektronik-Altgeräte
    • Metalle
    • Weißblechdosen (Containersammlung)
    • Aluminiumverpackungen (Containersammlung)

    Abgabe Gebrauchsfähiger Elektro- und Elektronik-Altgeräte - diese können Sie auch bei der Praxis GmbH - Recyclingzentrum abgeben:

    Marburger Recycling-Zentrum - Gebrauchtwarenkaufhaus
    Anschrift:

    Gisselberger Straße 33
    35037 Marburg

    Telefon: (0 64 21) - 87 333-0
    Fax: (0 64 21) - 87 333-33

    E-Mail: Verwaltung@praxisgmbh.de
    Website: www.praxisgmbh.de

    Ladenöffnungszeiten:

    Mo. - Fr.: 8.00-19.00 Uhr
    Sa: 9.00-16.00 Uhr



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.

    Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:

    Hinweise für Marburg: Abfall: Elektroschrott entsorgen

    An wen muss ich mich wenden?

    Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:

    • www.lightcycle.de


    Kostenlose Einsammlung von Elektronik-Schrott

    Abholung ganz einfach kostenlos beantragen bei:

    Recyclinghof Cappel
    gemeinnützige INTEGRAL GmbH
    Umgehungsstraße 7
    35043 Marburg-Cappel

    Tel.: 0 64 21 - 944-144
    Fax: 0 64 21 - 94 41-10

    Website: www.integral-online.de

    Öffnungszeiten

    Mo.- Fr.: 7:30 Uhr bis 18:30 Uhr

    Ansprechpartner

    Für Marburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

    Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Hinweise für Marburg: Abfall: Elektroschrott entsorgen

    Neu: Der Handel ist zur Rücknahme verpflichtet!

    Am 11. März 2015 beschloss die Bundesregierung die Änderung des Elektronikgerätegesetzes und hat dieses damit der europäischen Richtlinie angepasst.

    Rücknahmepflichten des Handels ab 2015

    Großhandel und Fachgeschäfte sind ab dem 24.10.2015 verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenfrei zurückzunehmen.

    Kleingeräte:
    Rücknahme auch ohne Neukauf!

    Kleine Altgeräte (maximale Kantenlänge 25 Zentimeter) müssen "große Händler" (Händler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern) auch dann zurücknehmen, wenn ein Kunde kein neues Gerät kauft!

    Fristen

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    E-Schrott, Rücknahme, Altgeräte, Elektroschrott, Elektronikschrott entsorgen, Wertstoffhof, Produktverantwortung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English