Abfall: Elektroschrott entsorgen
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Hinweise für Lorch: Spezielle Hinweise für Stadt Lorch
Elektrogroßgeräte können über K+R Umwelt GmbH angemeldet werden
- online: www.sperrmuell-rheingau-taunus.de
- telefonisch über Tel.: 06124-606-9991
Elektrogroßgeräte können über K+R Umwelt GmbH angemeldet werden
- online: www.sperrmuell-rheingau-taunus.de
- telefonisch über Tel.: 06124-606-9991
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:
- Die Sammelstelle in Ihrer Nähe(Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH)
Hinweise für Lorch: Spezielle Hinweise für Stadt Lorch
Für die Entsorgung von Elektroschrott ist der
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis (EAW)
Passavant-Geiger-Straße 1
65326 Aarbergen
Tel.: 06124 / 510-493 und 495
www.eaw-rheingau-taunus.de" target="_blank" rel="noopener"> www.eaw-rheingau-taunus.de
zuständig.
Für die Entsorgung von Elektroschrott ist der
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis (EAW)
Passavant-Geiger-Straße 1
65326 Aarbergen
Tel.: 06124 / 510-493 und 495
www.eaw-rheingau-taunus.de" target="_blank" rel="noopener"> www.eaw-rheingau-taunus.de
zuständig.
Ansprechpartner
Stadt Lorch - Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Kontaktperson
Herr Simon Nies
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Telefon Festnetz: 06726 1824
E-Mail: simon.nies@lorch-rhein.de
Fax: 06726 1844
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022
Stichwörter
Produktverantwortung, Altgeräte, E-Schrott, Wertstoffhof, Elektronikschrott entsorgen, Rücknahme, Elektroschrott