Elektro-Altgeräte Entsorgung
    99001027004000

    Abfall: Elektroschrott entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
    In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
    Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.

    Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:

    Ansprechpartner

    Dienstleistungsbetrieb Dreieich und Neu-Isenburg AöR

    Adresse

    Hausanschrift

    Offenbacher Straße 174
    63263 Neu-Isenburg

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    Öffnungszeiten

    Bürozeiten:
    Montag bis Donnerstag: 07.30 - 16.00 Uhr
    Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr

    Wertstoffhof:
    Dienstag: 07.30 - 15.00 Uhr
    Mittwoch: 13.00 - 18.00 Uhr (April - Oktober)
    Mittwoch: 13.00 - 16.00 Uhr (November - März)
    Donnerstag: 07.30 - 15.00 Uhr
    Samstag: 08.00 - 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06102 37020

    Fax: 06102 3702499

    E-Mail: kontakt@dlb-aoer.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Handlungsgrundlage(n)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

    Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.08.2014
    Technisch geändert am 07.07.2024

    Stichwörter

    Elektroschrott, Elektronikschrott entsorgen, Wertstoffhof, Produktverantwortung, Altgeräte, E-Schrott, Rücknahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019