Abfall: Elektroschrott entsorgen
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Hinweise für Brachttal: Spezielle Hinweise für Gemeinde Brachttal
Kostenloser Abholservice von Elektro-Haushaltsgroßgeräten
Abgeholt werden unzerlegte Elektro-Haushaltsgroßgeräte:
Kühlgeräte, Gefriertruhen, Elektroherde, Mikrowellenherde, Geschirrspülmaschinen, Dunstabzugshauben, Waschmaschinen, Wäschetrockner, tragbare elektrische Heizkörper und Heizgeräte, Monitore, Sport- und Freizeitgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Computer, Drucker, Fernseher (Röhrengeräte ab 55 cm, Flachbildschirme ab 110 cm Bildschirm-diagonale)
Kostenloser Abholservice von Elektro-Haushaltsgroßgeräten
Abgeholt werden unzerlegte Elektro-Haushaltsgroßgeräte:
Kühlgeräte, Gefriertruhen, Elektroherde, Mikrowellenherde, Geschirrspülmaschinen, Dunstabzugshauben, Waschmaschinen, Wäschetrockner, tragbare elektrische Heizkörper und Heizgeräte, Monitore, Sport- und Freizeitgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Computer, Drucker, Fernseher (Röhrengeräte ab 55 cm, Flachbildschirme ab 110 cm Bildschirm-diagonale)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:
- Die Sammelstelle in Ihrer Nähe(Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH)
Hinweise für Brachttal: Spezielle Hinweise für Gemeinde Brachttal
Anmeldung und Beratung des Abholservices
unter der Service-Telefonnummer: 06051 971033333
Montag - Donnerstag 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 13:30 Uhr
Bitte stellen Sie die Geräte frühestens am Vorabend - spätestens bis 7:30 Uhr - des vereinbarten Abholtermins auf den Bürgersteig oder an die Grundstücks-grenze.
Anmeldung und Beratung des Abholservices
unter der Service-Telefonnummer: 06051 971033333
Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 13:30 Uhr
Bitte stellen Sie die Geräte frühestens am Vorabend - spätestens bis 7:30 Uhr - des vereinbarten Abholtermins auf den Bürgersteig oder an die Grundstücks-grenze.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - AQA-Recycling
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8.00 - 16.00 Uhr Dienstag 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr Freitag 8.00 - 14.00 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeinde Brachttal - Steuerverwaltung
Adresse
Postanschrift
Wächtersbacher Straße 48
Postfach
63636 Brachttal
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:30 - 18:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06053 6121-43
Kontaktperson
Frau Lara Kaufmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06053 6121-43
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
keine
Hinweise für Brachttal: Spezielle Hinweise für Gemeinde Brachttal
Kostenloser Abholservice bei Elektro-Haushaltsgroßgeräten
Kostenlose Annahme Wertstoffhof Brachttal bei Elektrokleingeräten
Kostenloser Abholservice bei Elektro-Haushaltsgroßgeräten
Kostenlose Annahme Wertstoffhof Brachttal bei Elektrokleingeräten
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022
Stichwörter
Produktverantwortung, Altgeräte, Wertstoffhof, Rücknahme, E-Schrott, Elektroschrott, Elektronikschrott entsorgen