Abfall: Elektroschrott entsorgen
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:
- Die Sammelstelle in Ihrer Nähe(Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH)
Ansprechpartner
Team 4.1: Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Kolpingstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Kolpingstraße
Anzahl der Stellplätze: 44
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie 68, 72, 73, 74, 75
- Haltestelle: Bahnhof
Linien:- S-Bahn: Linie S8, S9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechstunde ohne Terminvergabe
Mo: 08:00 – 12:00 Uhr
Di: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Sprechstunde mit Terminvergabe
Mi: 07:00 – 12:00 Uhr
Do: 13:00 – 18:00 Uhr
Fr: 08:00 – 13:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10:00 – 12:00 Uhr
Bankverbindung
Stadt Kelsterbach
Empfänger: Stadt Kelsterbach
IBAN: DE33 5001 0060 0006 6016 01
BIC: PBNKDEFFXXX
Bankinstitut: Postbank
Stadt Kelsterbach
Empfänger: Stadt Kelsterbach
IBAN: DE49 5085 2553 0005 0000 13
BIC: HELADEF1GRG
Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau
Stadt Kelsterbach
Empfänger: Stadt Kelsterbach
IBAN: DE52 5019 0000 4101 5505 89
BIC: FFVBDEFFXXX
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022
Stichwörter
Produktverantwortung, Altgeräte, E-Schrott, Wertstoffhof, Elektronikschrott entsorgen, Rücknahme, Elektroschrott