Abfall: Elektroschrott entsorgen
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Hinweise für Pfungstadt: Spezielle Hinweise für Stadt Pfungstadt
In Pfungstadt kann Elektroschrott beim Wertstoffhof im Breitwieserweg abgegeben werden.
Ausnahme: Elektrogroßgeräte werden nach vorheriger Anmeldung über den ZAW entsorgt.
In Pfungstadt kann Elektroschrott beim Wertstoffhof im Breitwieserweg abgegeben werden.
Ausnahme: Elektrogroßgeräte werden nach vorheriger Anmeldung über den ZAW entsorgt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:
- Die Sammelstelle in Ihrer Nähe(Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH)
Ansprechpartner
Stadt Pfungstadt - Betriebshof
Beschreibung
An dieser Stelle finden Sie wöchentlich einen filmischen Rückblick zu den Arbeiten und Projekten, die in Verantwortung des Pfungstädter Betriebshofes angepackt und realisiert wurden:
https://www.pfungstadt.de/buergerservice/service/wertstoffhof/video-wochenbericht-betriebshof/
Adresse
Postanschrift
Breitwieserweg 8
Postfach
64319 Pfungstadt
(Betriebsstätte Breitwieserweg)
Postanschrift
Rollweg 33
Postfach
64319 Pfungstadt
(Betriebsstätte Rollweg)
Öffnungszeiten
Wertstoffhof (Breitwieserweg):
01.11. - 31.03. Öffnungszeiten Winter
Mittwoch: 13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag: 13.30 Uhr - 15.00 Uhr
Samstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
01.04 - 31.10. Öffnungszeiten Sommer
Montag: 13.45 Uhr - 17.15 Uhr
Mittwoch: 13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag: 13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Samstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Stadt Pfungstadt - Wertstoffhof
Beschreibung
Bitte beachten Sie:
- Bei großem Andrang: Annahmeschluss 10 Min. vor Schließung.
- Telefonische Erreichbarkeit nur während der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Adresse
Postanschrift
Breitwieserweg 8
Postfach
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie:
- Annahmeschluss 10 Min. vor Schließung. Bei sehr hohem Besucheraufkommen kann ein früherer Annahmeschluss festgelegt werden.
- Telefonische Erreichbarkeit nur während der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Sommer (01.04.-31.10.)
Winter (01.11.-31.03.)
Montag:
13.45 Uhr - 17.15 Uhr
Mittwoch:
13.30 Uhr - 15.30 Uhr
13.30 Uhr - 15.30 UhrFreitag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr
13.00 Uhr - 15.00 UhrSamstag:
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
09.00 Uhr - 12.00 UhrKontakt
Telefon: 06157 988-1531
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022
Stichwörter
Produktverantwortung, Altgeräte, E-Schrott, Wertstoffhof, Elektronikschrott entsorgen, Rücknahme, Elektroschrott