Bioabfall Entsorgung

    Abfall: Bioabfall entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt).
    Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdienste) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
    Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
    Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Hinweise für Biedenkopf: Abfall: Bioabfall entsorgen

    Bioabfälle sind überlassungspflichtige Abfälle, die getrennt zu erfassen sind und über die Biotonne einer Verwertung zugeführt werden.

    Soweit eine zulässige Eigenkompostierung stattfindet, kann die zuständige Gemeinde / Stadt bzw. der Abfallzweckverband je nach Satzung eine Befreiung von der Nutzung der Biotonne aussprechen.

    Bioabfälle sind zum Beispiel Gemüse- und Obstreste, Balkon- und Topfpflanzen, Kaffeefilter und Teebeutel, Speisereste, altes Brot, Eierschalen, Fallobst, Laub, Rasenschnitt, kleiner Heckenschnitt.

    Hinweis: Das gehört nicht in die Biotonne:

    • Asche
    • Biologisch abbaubare Kunststoffe
    • Holzkohle
    • Katzenstreu (Granulat)
    • Kehricht
    • Plastikbeutel
    • Staubsaugerbeutel mit Inhalt
    • Steine
    • Tierkot
    • Windeln
    • Zigarettenkippen

    In einigen Landkreisen werden zusätzlich Grünabfallsammelstellen für Ast- und Baumschnitt angeboten. Siehe auch: Abfall – Gartenabfälle entsorgen

    Bioabfälle sind überlassungspflichtige Abfälle, die getrennt zu erfassen sind und über die Biotonne einer Verwertung zugeführt werden.

    Soweit eine zulässige Eigenkompostierung stattfindet, kann die zuständige Gemeinde / Stadt bzw. der Abfallzweckverband je nach Satzung eine Befreiung von der Nutzung der Biotonne aussprechen.

    Bioabfälle sind zum Beispiel Gemüse- und Obstreste, Balkon- und Topfpflanzen, Kaffeefilter und Teebeutel, Speisereste, altes Brot, Eierschalen, Fallobst, Laub, Rasenschnitt, kleiner Heckenschnitt.

    Hinweis: Das gehört nicht in die Biotonne:

    • Asche
    • Biologisch abbaubare Kunststoffe
    • Holzkohle
    • Katzenstreu (Granulat)
    • Kehricht
    • Plastikbeutel
    • Staubsaugerbeutel mit Inhalt
    • Steine
    • Tierkot
    • Windeln
    • Zigarettenkippen

    In einigen Landkreisen werden zusätzlich Grünabfallsammelstellen für Ast- und Baumschnitt angeboten. Siehe auch: Abfall - Gartenabfälle entsorgen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Abholung der Biotonne ist in Hessen die jeweilige Gemeinde/ Stadt zuständig, soweit diese Aufgabe nicht auf einen Abfallzweckverband übertragen wurde.

    Hinweise für Biedenkopf: Abfall, Bioabfall---MZV

    Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
    Hausbergweg 1
    35236 Breidenbach
    Telefon: 06465/9269 -0
    Fax: 06465/9269-26
    E-Mail: info@mzv-biedenkopf.de

    Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
    Hausbergweg 1
    35236 Breidenbach
    Telefon: 06465/9269 -0
    Fax: 06465/9269-26
    E-Mail: info@mzv-biedenkopf.de

    Ansprechpartner

    Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

    Aktuelles

    Die Entsorgung von Abfällen aus Privathaushalten ist eine öffentliche Aufgabe. Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf (MZV) hat diese von 15 Mitgliedskommunen verantwortlich übertragen bekommen. Dabei helfen die vom MZV beauftragten privaten Entsorgungsunternehmen mit ihren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Somit kann eine verlässliche und vor allem umweltgerechte Abfallentsorgung durchgeführt werden.

    Wir organisieren die Abfuhr von Restmüll, Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hausbergweg 1

    35236 Breidenbach

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Parkplatz für köperlich beeinträchtigte Bürgerinnen und Bürger vor dem Gebäude
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplätze jeweils vor und hinter dem Gebäude
    Anzahl der Stellplätze: 7
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

    Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    MZV, MZV Biedenkopf

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Bioabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.08.2014 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Eigenkompostierung, braune Tonne, Kompostierungsanlage, Biotonne, Wertstoffhof, Containerdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)