Bioabfall Entsorgung

    Abfall: Bioabfall entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt).
    Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdienste) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
    Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
    Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Abholung der Biotonne ist in Hessen die jeweilige Gemeinde/ Stadt zuständig, soweit diese Aufgabe nicht auf einen Abfallzweckverband übertragen wurde.

    Ansprechpartner

    Stadt Riedstadt - Fachgruppe Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    64560 Riedstadt

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Tiefgarage / Parkhaus Rathaus
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Tiefgarage / Parkhaus Rathaus
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Goddelau, Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie 41, 42, 45, K62
      • Regionalbahn: Linie 70
      • S-Bahn: Linie S7

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

     

    montags bis freitags 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
    dienstags 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    donnerstags 14.00 bis 18.00 Uhr

     

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Bioabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Kompostierungsanlage, Eigenkompostierung, braune Tonne, Wertstoffhof, Containerdienst, Biotonne

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de