• Battenberg (Eder) (Landkreis Waldeck-Frankenberg, Hessen)
Tierschutzbeauftragte Bestellung

Tierschutzbeauftragte: Bestellung

Vor Aufnahme nachfolgend aufgeführter Tätigkeiten, hat der Träger der Einrichtung, oder der für den Betrieb Verantwortliche, eine(n) oder mehrere Tierschutzbeauftragte zu bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzuzeigen...

Beschreibung

Vor Aufnahme nachfolgend aufgeführter Tätigkeiten, hat der Träger der Einrichtung, oder der für den Betrieb Verantwortliche, eine(n) oder mehrere Tierschutzbeauftragte zu bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzuzeigen:

  • Es werden Wirbeltiere oder Kopffüßer gezüchtet oder gehalten, die dazu bestimmt sind in Tierversuchen verwendet zu werden; (Hinweis: Welche Eingriffe oder Behandlungen unter „Tierversuch“ fallen, ergibt sich aus § 7 Absatz 2 Tierschutzgesetz);
  • Es werden Wirbeltiere oder Kopffüßer gezüchtet oder gehalten, deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden;
  • Es werden Wirbeltiere getötet, um ihre Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden;
  • Es werden von lebenden Wirbeltieren vollständig oder teilweise Organen oder Geweben entnommen, um zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken die Organe oder Gewebe zu transplantieren, Kulturen anzulegen oder isolierte Organe, Gewebe oder Zellen zu untersuchen.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Kassel

Aktuelles

Aufbau und Struktur - 

Beschreibung

Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.

An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.

Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.

Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.

Organigramm_RPKS 01_08_2024.pdf (hessen.de)

Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung

In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.

Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.

Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.

Adresse

Hausanschrift

Am Alten Stadtschloss 1

34117 Kassel

Parkmöglichkeiten

Gebührenpflichtig

Haltestellen

  • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
    Linien:
    • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
    • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
    • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Internet

Weitere Informationen

Zugang: über Rampe

Version

Technisch geändert am 16.12.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Regierungspräsidium Gießen

Aktuelles

Das Regierungspräsidium (RP) Gießen ist eine Landesmittelbehörde und ist somit koordinierende Mittelinstanz zwischen dem Land Hessen und den Landkreisen und Kommunen. Das Regierungspräsidium ist für regionale und überregionale Aufgaben aus unterschiedlichen Fachbereichen zuständig. Die Aufgabenbereiche reichen von Arbeitsschutz und Regionalwesen, über Bauwesen, Wirtschaft und Verkehr,  bis hin zu Umwelt, Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz sowie Soziales.
So nimmt die Behörde eine Vielzahl von Aufgaben wahr, die wegen ihrer regionalen Bedeutung und entsprechenden Koordinierungs- und Beurteilungsbedarfs nicht auf lokaler Ebene erfüllt werden können oder die besondere Spezialkenntnisse erfordern, die kleinere Verwaltungseinheiten nicht vorhalten können.
Darüber hinaus ist das Regierungspräsidium Gießen in bestimmten Bereichen hessenweit zuständig, so etwa in der Gentechnik, der Heimaufsicht oder in der Landwirtschaft.

Adresse

Hausanschrift

Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7

35390 Gießen

(Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Vor dem Hauptgebäude
Gebührenpflichtig

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 10 08 51

35338 Gießen

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 17.05.2023

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 23 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Adresse

Hausanschrift

Am Alten Stadtschloss 1

34117 Kassel

Parkmöglichkeiten

Gebührenpflichtig

Haltestellen

  • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
    Linien:
    • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
    • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
    • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 28.06.2023

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Unterlagen sind in deutscher Sprache zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen beizufügen wie z. B.:

  • Nachweis des Hochschulabschlusses,
  • Nachweis des Erwerbs von entsprechenden Kenntnissen und Fähigkeiten im Versuchstierbereich,
  • Nachweis der Zuverlässigkeit,

Angaben zu Stellung (Weisungsfreiheit) und Befugnissen der Tierschutzbeauftragten sowie deren Zuständigkeitsbereichen einschließlich der diese regelnden   innerbetrieblichen Anweisung o. ä.

Formulare

Das Formular zur Anzeige ist bei den zuständigen Regierungspräsidien erhältlich.

Voraussetzungen

Tierschutzbeauftragte sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben weisungsfrei.

Sie haben folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin.
  2. Sie müssen die für die Durchführung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
  3. Sie müssen die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
  4. Sie dürfen nicht gleichzeitig zuständig für Tierversuche sein, die sie selbst durchführen.
  5. Sie sind nicht gleichzeitig für das Halten oder Züchten der Tiere in der Einrichtung verantwortlich.

Betreff Ziffer I kann die zuständige Behörde im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die nach Ziffer II erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen sind.

Betreff Ziffer V kann die zuständige Behörde im Einzelfall Ausnahmen zulassen, soweit dies auf Grund der sachlichen und personellen Ausstattung der Einrichtung oder des Betriebs sachgerecht ist und Belange des Tierschutzes nicht entgegenstehen.

Zur Wahrnehmung folgender Aufgaben sind die Tierschutzbeauftragten verpflichtet:

  • Sie haben auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten.
  • Sie haben die Einrichtung oder den Betrieb und die mit der Haltung der Tiere befassten Personen insbesondere hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere beim Erwerb, der Unterbringung und der Pflege sowie hinsichtlich deren medizinischer Behandlung zu beraten.
  • Sie haben zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens Stellung zu nehmen und haben diese Stellungnahme der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
  • Sie haben innerbetrieblich auf die Einhaltung, Förderung und kontinuierlichen Optimierung der Umsetzung der 3R-Prinzipien (Refinement, Replacement, Reduction) hinzuwirken und die mit der Durchführung von Tierversuchen befassten Personen diesbezüglich zu beraten.
  • Sie haben die für ihre Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch regelmäßige Fortbildungen auf dem Stand von Wissenschaft und Technik zu halten.
  • Sie haben die mit der Durchführung von Tierversuchen befassten Personen hinsichtlich der Anwendung von 3R-Methoden zu beraten und diese laufend über technische und wissenschaftliche Entwicklungen auf diesen Gebieten zu informieren.

Von der Einrichtung sind Stellung und Befugnisse der Tierschutzbeauftragten durch Satzung, innerbetriebliche Anweisung oder in ähnlicher Form zu regeln. Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so sind von der Einrichtung ihre Zuständigkeitsbereiche festzulegen.

Die Einrichtung hat darüber hinaus,

  • die Tierschutzbeauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben so zu unterstützen, dass sie ihre Aufgaben uneingeschränkt wahrnehmen können,
  • die Tierschutzbeauftragten über alle Versuchsvorhaben zu unterrichten,
  • sicherzustellen, dass sich die Tierschutzbeauftragten regelmäßig fortbilden,
  • sicherzustellen, dass die Tierschutzbeauftragten ihre Vorschläge oder Bedenken unmittelbar der in der Einrichtung oder in dem Betrieb entscheidenden Stelle vortragen können und
  • sicherzustellen, dass sie wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Anzeige über die Bestellung eines Tierschutzbeauftragten hat schriftlich, unterschrieben und per Post bei der zuständigen Stelle zu erfolgen.

Fristen

Anzeige sowie die behördliche Anerkennung als Tierschutzbeauftragte sind vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten der Einrichtung erforderlich.

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Monat

1 Monat

Kosten

Eine Gebührenerhebung nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung ist möglich. Genaue Auskünfte erteilen in Hessen die für Tierversuche jeweils zuständigen Regierungspräsidien.

Abgabe kostenfrei

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 07.05.2021

Version

Technisch erstellt am 19.08.2014 (von: Sinner, Annemarie)

Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

Stichwörter

Tierversuche, Tierschutzbeauftragte, Bestellung, Anzeige, Tierhaltung, Tierschutz, Tierzucht

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)