Ausbildungsförderung beantragen
Beschreibung
Die Ausbildungsförderung ermöglicht jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und für die Ausbildung (Bedarf). Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit von Ihrem Einkommen und Vermögen und - da die Förderung grundsätzlich familienabhängig erfolgt - vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ab.
Siehe auch:
- Ausbildungsförderung für Studierende beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Ausbildungsförderung für Schüler beantragen (Schüler-BaFöG)(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
- Für die Schülerförderung sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder Kreisfreien Städte zuständig.
- Für die Studierendenförderung sind die Studentenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Formulare
Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst ausdruckbar vor.
- Antragsformulare BAföG(Bundesministerium für Bildung und Forschung)
- BAföG und AFBG - Ausbildungsförderung(Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst)
Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen:
- deutsche Staatsbürgerschaft
- ausländische Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
- maximal 29 Jahre alt
- Ihre Leistungen als Auszubildender lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen werden
- Nachweis eines Förderungsbedarfes für den Lebensunterhalt und die Ausbildung
Je nach der Art der Ausbildungsförderung können weiter Voraussetzungen vorhanden sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 7 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 50 Absatz 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie selbst - sofern Sie das 15. Lebensjahr vollendet haben - bei der zuständigen Stelle stellen. Er kann auch von Ihren gesetzlichen Vertretern gestellt werden.
Den Antrag können Sie hessenweit auch online erstellen.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung. Bei einem positiven Bescheid werden die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen.
- BAföG und AFBG - Ausbildungsförderung(Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Fortbildungs-BAföG, Auslands-BAföG, Ausbildungsförderung beantragen, Schüler-BAfÖG, BAföG, BaföG - Schüler, Studierenden-BaföG, BaföG - Studierende, Studenten-BaföG, Ausbildungsförderung, Praktikanten-BaföG, Bundesausbildungsförderungsgesetz