Gebäude und Anlagen Betrieb

    Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung

    Beschreibung

    Kommunen und Kreise verfügen oft  über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.

    Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.

    Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.

    Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:

    • Bewirtschaftung der Liegenschaften
    • Verwaltung von unbebauten Grundstücke
    • Mietangelegenheiten
    • Pachtangelegenheiten
    • Erwerb und Verkauf von Grundstücken
    • Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude
    • Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.

    In vielen Kommunen bietet sich die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung

    Ansprechpartner

    Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 7 - Bauen, Verwaltungsliegenschaften, Wasser- und Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Honer Str. 49

    37269 Oberhone

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: ausreichende Zahl vorhanden
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eschwege-Niederhone
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie R 7
    • Haltestelle: ESW-Oberhone, Honer Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 231.4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr

    Abweichende Sprechzeiten:

    Straßenverkehrsbehörde Eschwege
    Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
    Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
    Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr

    Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
    Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr

    Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

    Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

    IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47

    BIC: HELADEF1ESW

    Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessischer Landkreistag

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bauplätze, Bürgerhaus, Anmietung von Bürgerhäusern, Vermietung von Wohnungen, Grillhütten, Bauplatz, Gebäudebetrieb, Immobilienmanagement

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de