Gebäude und Anlagen Betrieb

    Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung

    Beschreibung

    Kommunen und Kreise verfügen oft  über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.

    Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.

    Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.

    Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:

    • Bewirtschaftung der Liegenschaften
    • Verwaltung von unbebauten Grundstücke
    • Mietangelegenheiten
    • Pachtangelegenheiten
    • Erwerb und Verkauf von Grundstücken
    • Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude
    • Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.

    In vielen Kommunen bietet sich die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung

    Ansprechpartner

    Bauamt / Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 4

    35114 Haina (Kloster)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

    Freitag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 14:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Haina (Kloster)

    Empfänger: Gemeindekasse Haina (Kloster)

    IBAN: DE34 5235 0005 0008 0063 30

    BIC: HELADEF1KOR

    Bankinstitut: Sparkasse Waldeck-Frankenberg

    Gemeindekasse Haina (Kloster)

    Empfänger: Gemeindekasse Haina (Kloster)

    IBAN: DE85 5001 0060 0240 1076 01

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Frankfurt

    Gemeindekasse Haina (Kloster)

    Empfänger: Gemeindekasse Haina (Kloster)

    IBAN: DE24 5206 9029 0000 5000 03

    BIC: GENODEF1GMD

    Bankinstitut: Spar- und Kreditbank Gemünden

    Gemeindekasse Haina (Kloster)

    Empfänger: Gemeindekasse Haina (Kloster)

    IBAN: DE96 5236 0059 0005 8221 49

    BIC: GENODEF1KBW

    Bankinstitut: Waldeck-Frankenberger Bank

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessischer Landkreistag

    Version

    Technisch erstellt am 21.07.2014 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Bauplätze, Vermietung von Wohnungen, Gebäudebetrieb, Immobilienmanagement, Bürgerhaus, Grillhütten, Anmietung von Bürgerhäusern, Bauplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)