Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung
Beschreibung
Kommunen und Kreise verfügen oft über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.
Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.
Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.
Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:
- Bewirtschaftung der Liegenschaften
- Verwaltung von unbebauten Grundstücke
- Mietangelegenheiten
- Pachtangelegenheiten
- Erwerb und Verkauf von Grundstücken
- Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude
- Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.
In vielen Kommunen bietet sich die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Heringen (Werra) - FB 3 Bauen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Gebührenfrei
Parkplatz: Am Rathaus
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06624 933302
Telefax: 06624 933-100
Kontaktperson
Frau Astrid Heinz
Herr Frank Renke
Telefon Festnetz: 06624 933305
Herr Jens Westermann
Frau Anke Wenkel
Herr Klaus Jahnke
Frau Monika Pancl
Frau Irina Heinz
Frau Isabel Steinmetz
Internet
Stichwörter
Bauamt, Immobilienmanagement, Liegenschaften, Naturschutz, Tief- und Straßenbau, Umwelt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessischer Landkreistag
Stichwörter
Grillhütten, Gebäudebetrieb, Bauplatz, Bürgerhaus, Immobilienmanagement, Vermietung von Wohnungen, Anmietung von Bürgerhäusern, Bauplätze