Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung
Beschreibung
Kommunen und Kreise verfügen oft über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.
Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.
Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.
Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:
- Bewirtschaftung der Liegenschaften
- Verwaltung von unbebauten Grundstücke
- Mietangelegenheiten
- Pachtangelegenheiten
- Erwerb und Verkauf von Grundstücken
- Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude
- Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.
In vielen Kommunen bietet sich die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung
Hinweise für Waldbrunn (Westerwald): Spezielle Hinweise für Gemeinde Waldbrunn
Bei Anfragen bezüglich der Anmietung von Mehrzweckhallen, Dorfgemeinschaftshäuser und Grillhütten wenden Sie sich bitte an Herrn Karl-Heinz Gröschen.
Ansprechpartner
Gemeinde Waldbrunn - Bauverwaltung
Adresse
Postanschrift
Hauser Kirchweg 4
Postfach
65620 Waldbrunn (Westerwald)
Kontakt
E-Mail: waldbrunn@waldbrunn.de
Kontaktperson
Herr Jonas Föhner
Formulare
Anmietung Mehrzweckhallen
Gemeinde Waldbrunn - Finanzverwaltung
Adresse
Postanschrift
Hauser Kirchweg 4
Postfach
65620 Waldbrunn (Westerwald)
Kontakt
E-Mail: waldbrunn@waldbrunn.de
Kontaktperson
Herr Karl-Heinz Gröschen
Formulare
Anmietung Mehrzweckhallen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessischer Landkreistag
Stichwörter
Bauplätze, Bürgerhaus, Anmietung von Bürgerhäusern, Vermietung von Wohnungen, Grillhütten, Bauplatz, Gebäudebetrieb, Immobilienmanagement