Gebäude und Anlagen Betrieb

    Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung

    Beschreibung

    Kommunen und Kreise verfügen oft  über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.

    Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.

    Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.

    Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:

    • Bewirtschaftung der Liegenschaften
    • Verwaltung von unbebauten Grundstücke
    • Mietangelegenheiten
    • Pachtangelegenheiten
    • Erwerb und Verkauf von Grundstücken
    • Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude
    • Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.

    In vielen Kommunen bietet sich die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.

    Hinweise für Herborn: Vermietung von Bürgerhäusern / Grillhütten / Wohnungen/ Sportstätten

    VERMIETUNG VON WOHNUNGEN

    Je nach Verfügbarkeit vermietet die Stadt Herborn ihre Wohnungen. Eine Wohnungsvermittlung findet nicht statt.

    Weitere Informationen über leerstehende Wohnungen können Sie auch auf unserer Internetseite in der Rubrik "Wirtschaft/Immobilienbörse" finden.

    VERMIETUNG VON GRILLHÜTTEN

    Die Grillhütten der Stadt Herborn sind alle an Vereine verpachtet und werden auch von diesen vermietet. Die Telefonnummern der Ansprechpartner finden Sie in der Übersicht im Downloadbereich.

    Sollten Sie Mängel an einer Grillhütte feststellen, melden Sie diese bitte an die Stadt, Fachdienst Hochbau und technisches Gebäudemanagement Hrn. Klaudy, Tel. (02772) 708-424 oder per Email an h.klaudy@herborn.de.

    VERMIETUNG VON BÜRGERHÄUSERN

    Sie haben etwas zu Feiern, vielleicht einen runden Geburtstag, eine Hochzeit oder eine Taufe? Vielleicht möchten Sie eine Ausstellung oder eine Messe veranstalten? Dann finden Sie mit einer unserer Hallen oder Bürgerhäusern bestimmt den richtigen Ort für Ihren besonderen Tag.

    Im Stadtgebiet Herborn stehen diverse städtische Einrichtungen in verschiedenen Größen und Ausstattungen für Feierlichkeiten und Veranstaltungen zur Verfügung.

    Nähere Beschreibungen zu den Gebäuden können Sie aus den PDF-Dateien im Downloadbereich entnehmen.

    Die Brandschutzordnung ist zu beachten.

    Folgende Angaben werden für die Anmietung öffentlicher Räumlichkeiten benötigt:

    • Name des Vereines/der Institution (sofern relevant)
    • Vor- und Nachname des Antragstellers bzw. der Antragstellerin (dieser gilt als Veranstalter/in)
    • Anschrift des Antragstellers bzw. der Antragstellerin
    • telefonische Erreichbarkeit
    • ungefähre Anzahl der zu erwartenden Gäste
    • Datum, Art und Dauer der geplanten Veranstaltung unter Berücksichtigung aller Zeiten für Vorbereitung und nachgehende Arbeiten

    Die Bestuhlung in den Räumen und die Reinigung der benutzten Räumlichkeiten einschließlich der Nebenräume obliegen dem Nutzer des jeweiligen Gebäudes. Alternativ kann die Endreinigung durch das Reinigungspersonal der Stadt erledigt werden. In diesem Fall muss der Nutzer das Gebäude ledilgich besenrein hinterlassen und seinen eigenen Müll entsorgen. 
    Kosten: 35,00 € pro Stunde pro Reinigungskraft (Berechnung nach Aufwand)

    Vor und nach der Nutzung der städtischen Gebäude findet eine Übergabe bzw. Abnahme der Einrichtung durch Vertreter des Fachdienstes Hochbau und Gebäudeservice statt. In einem Protokoll werden Schäden und/oder evtl. auftretende Mängel dokumentiert.

    VERMIETUNG VON SPORTSTÄTTEN

    Der Stadt Herborn gehört das Rehberg-Stadion in Herborn, welches die bestmöglichsten Trainingsmöglichkeiten für vierlerelei Sportarten bietet. Dort können der Rasenplatz, die Duschen und Sanitäranlagen und die Umkleidekabinen gebührenpflichtig angemietet werden.

    Die Sportanlage Rehberg ist von montags bis freitags von 10:00 bis 20:00 Uhr für die Allgemeinheit geöffnet. Diese Öffnungszeiten gelten nur vom 01.04. bis zum 01.10. eines jeden Jahres. In dieser Zeit dürfen alle Bereiche, ausgenommen die Bereiche, die gebührenpflichtig sind, ohne vorherige Reservierung für sportliche Zwecke genutzt werden.

    VERMIETUNG VON WOHNUNGEN

    Je nach Verfügbarkeit vermietet die Stadt Herborn ihre Wohnungen. Eine Wohnungsvermittlung findet nicht statt.

    Weitere Informationen über leerstehende Wohnungen können Sie auch auf unserer Internetseite in der Rubrik "Wirtschaft/Immobilienbörse" finden.

    VERMIETUNG VON GRILLHÜTTEN

    Die Grillhütten der Stadt Herborn sind alle an Vereine verpachtet und werden auch von diesen vermietet. Die Telefonnummern der Ansprechpartner finden Sie in der Übersicht im Downloadbereich.

    Sollten Sie Mängel an einer Grillhütte feststellen, melden Sie diese bitte an die Stadt, Fachdienst Hochbau und technisches Gebäudemanagement Hrn. Klaudy, Tel. (02772) 708-424 oder per Email an h.klaudy@herborn.de.

    VERMIETUNG VON BÜRGERHÄUSERN

    Sie haben etwas zu Feiern, vielleicht einen runden Geburtstag, eine Hochzeit oder eine Taufe? Vielleicht möchten Sie eine Ausstellung oder eine Messe veranstalten? Dann finden Sie mit einer unserer Hallen oder Bürgerhäusern bestimmt den richtigen Ort für Ihren besonderen Tag.

    Im Stadtgebiet Herborn stehen diverse städtische Einrichtungen in verschiedenen Größen und Ausstattungen für Feierlichkeiten und Veranstaltungen zur Verfügung.

    Nähere Beschreibungen zu den Gebäuden können Sie aus den PDF-Dateien im Downloadbereich entnehmen.

    Die Brandschutzordnung ist zu beachten.

    Folgende Angaben werden für die Anmietung öffentlicher Räumlichkeiten benötigt:

    • Name des Vereines/der Institution (sofern relevant)
    • Vor- und Nachname des Antragstellers bzw. der Antragstellerin (dieser gilt als Veranstalter/in)
    • Anschrift des Antragstellers bzw. der Antragstellerin
    • telefonische Erreichbarkeit
    • ungefähre Anzahl der zu erwartenden Gäste
    • Datum, Art und Dauer der geplanten Veranstaltung unter Berücksichtigung aller Zeiten für Vorbereitung und nachgehende Arbeiten

    Die Bestuhlung in den Räumen und die Reinigung der benutzten Räumlichkeiten einschließlich der Nebenräume obliegen dem Nutzer des jeweiligen Gebäudes. Alternativ kann die Endreinigung durch das Reinigungspersonal der Stadt erledigt werden. In diesem Fall muss der Nutzer das Gebäude ledilgich besenrein hinterlassen und seinen eigenen Müll entsorgen. 
    Kosten: 35,00 € pro Stunde pro Reinigungskraft (Berechnung nach Aufwand)

    Vor und nach der Nutzung der städtischen Gebäude findet eine Übergabe bzw. Abnahme der Einrichtung durch Vertreter des Fachdienstes Hochbau und Gebäudeservice statt. In einem Protokoll werden Schäden und/oder evtl. auftretende Mängel dokumentiert.

    VERMIETUNG VON SPORTSTÄTTEN

    Der Stadt Herborn gehört das Rehberg-Stadion in Herborn, welches die bestmöglichsten Trainingsmöglichkeiten für vierlerelei Sportarten bietet. Dort können der Rasenplatz, die Duschen und Sanitäranlagen und die Umkleidekabinen gebührenpflichtig angemietet werden.

    Die Sportanlage Rehberg ist von montags bis freitags von 10:00 bis 20:00 Uhr für die Allgemeinheit geöffnet. Diese Öffnungszeiten gelten nur vom 01.04. bis zum 01.10. eines jeden Jahres. In dieser Zeit dürfen alle Bereiche, ausgenommen die Bereiche, die gebührenpflichtig sind, ohne vorherige Reservierung für sportliche Zwecke genutzt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung

    Ansprechpartner

    Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 39

    35745 Herborn

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses

    Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: VLD
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 403 - Haltestelle Leonhardsturm
      • Bus: Linie Linie 500 - Haltestelle Leonhardsturm
      • Bus: Linie Linie 502 - Haltestelle Leonhardsturm
      • Bus: Linie Linie 503 - Haltestelle Leonhardsturm
      • Bus: Linie Linie 510 - Haltestelle Leonhardsturm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Stadtverwaltung

      Montag bis Freitag:
      08:00 - 12:00 Uhr

      Montag und Dienstag:
      13:00 - 16:00 Uhr

      Mittwoch:
      07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

      Donnerstag:
      13:00 - 18:00 Uhr

    • Barkasse

      Montag:
      08:00 bis 12:00 Uhr

      Donnerstag:
      08:00 bis 12:00 Uhr und
      13:00 - 16:00 Uhr

      Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Herborn

    Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn

    IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47

    BIC: HELADEF1DIL

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Formulare

    Antragsformular städt. Gemeinschaftseinrichtungen

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Fachdienst - Hochbau und techn. Gebäudeunterhaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 39

    35745 Herborn

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses

    Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Stadtverwaltung

      Montag bis Freitag:
      08:00 - 12:00 Uhr

      Montag und Dienstag:
      13:00 - 16:00 Uhr

      Mittwoch:
      07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

      Donnerstag:
      13:00 - 18:00 Uhr

    • Barkasse

      Montag:
      08:00 bis 12:00 Uhr

      Donnerstag:
      08:00 bis 12:00 Uhr und
      13:00 - 16:00 Uhr

      Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Bauabteilung, Bauamt, Bauen, Mietspiegel

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Herborn: Vermietung von Bürgerhäusern / Grillhütten / Wohnungen/ Sportstätten

    Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Räumlichkeit und nach dem jeweiligen Benutzungszeitraum.

    Außerdem ist im Voraus eine Kaution zu hinterlegen, deren Höhe variiert.

    Bei den genannten Gebühren handelt es sich um Tagespreise. Stundensätze sind nicht vorgesehen.

    Benutzungsgebühr ab 20.0 EUR bis 300.0 EUR

    Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Räumlichkeit und nach dem jeweiligen Benutzungszeitraum.

    Außerdem ist im Voraus eine Kaution zu hinterlegen, deren Höhe variiert.

    Bei den genannten Gebühren handelt es sich um Tagespreise. Stundensätze sind nicht vorgesehen.

    Benutzungsgebühr ab 20.00 EUR bis 300.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessischer Landkreistag

    Version

    Technisch erstellt am 21.07.2014 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Bauplätze, Vermietung von Wohnungen, Gebäudebetrieb, Immobilienmanagement, Bürgerhaus, Grillhütten, Anmietung von Bürgerhäusern, Bauplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)