Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung
Beschreibung
Kommunen und Kreise verfügen oft über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.
Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.
Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.
Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:
- Bewirtschaftung der Liegenschaften
- Verwaltung von unbebauten Grundstücke
- Mietangelegenheiten
- Pachtangelegenheiten
- Erwerb und Verkauf von Grundstücken
- Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude
- Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.
In vielen Kommunen bietet sich die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.
Hinweise für Herborn: Vermietung von Bürgerhäusern / Grillhütten / Wohnungen/ Sportstätten
VERMIETUNG VON WOHNUNGEN
Je nach Verfügbarkeit vermietet die Stadt Herborn ihre Wohnungen. Eine Wohnungsvermittlung findet nicht statt.
Weitere Informationen über leerstehende Wohnungen können Sie auch auf unserer Internetseite in der Rubrik "Wirtschaft/Immobilienbörse" finden.
VERMIETUNG VON GRILLHÜTTEN
Die Grillhütten der Stadt Herborn sind alle an Vereine verpachtet und werden auch von diesen vermietet. Die Telefonnummern der Ansprechpartner finden Sie in der Übersicht im Downloadbereich.
Sollten Sie Mängel an einer Grillhütte feststellen, melden Sie diese bitte an die Stadt, Fachdienst Hochbau und technisches Gebäudemanagement Hrn. Klaudy, Tel. (02772) 708-424 oder per Email an h.klaudy@herborn.de.
VERMIETUNG VON BÜRGERHÄUSERN
Sie haben etwas zu Feiern, vielleicht einen runden Geburtstag, eine Hochzeit oder eine Taufe? Vielleicht möchten Sie eine Ausstellung oder eine Messe veranstalten? Dann finden Sie mit einer unserer Hallen oder Bürgerhäusern bestimmt den richtigen Ort für Ihren besonderen Tag.
Im Stadtgebiet Herborn stehen diverse städtische Einrichtungen in verschiedenen Größen und Ausstattungen für Feierlichkeiten und Veranstaltungen zur Verfügung.
Nähere Beschreibungen zu den Gebäuden können Sie aus den PDF-Dateien im Downloadbereich entnehmen.
Die Brandschutzordnung ist zu beachten.
Folgende Angaben werden für die Anmietung öffentlicher Räumlichkeiten benötigt:
- Name des Vereines/der Institution (sofern relevant)
- Vor- und Nachname des Antragstellers bzw. der Antragstellerin (dieser gilt als Veranstalter/in)
- Anschrift des Antragstellers bzw. der Antragstellerin
- telefonische Erreichbarkeit
- ungefähre Anzahl der zu erwartenden Gäste
- Datum, Art und Dauer der geplanten Veranstaltung unter Berücksichtigung aller Zeiten für Vorbereitung und nachgehende Arbeiten
Die Bestuhlung in den Räumen und die Reinigung der benutzten Räumlichkeiten einschließlich der Nebenräume obliegen dem Nutzer des jeweiligen Gebäudes. Alternativ kann die Endreinigung durch das Reinigungspersonal der Stadt erledigt werden. In diesem Fall muss der Nutzer das Gebäude ledilgich besenrein hinterlassen und seinen eigenen Müll entsorgen.
Kosten: 35,00 € pro Stunde pro Reinigungskraft (Berechnung nach Aufwand)
Vor und nach der Nutzung der städtischen Gebäude findet eine Übergabe bzw. Abnahme der Einrichtung durch Vertreter des Fachdienstes Hochbau und Gebäudeservice statt. In einem Protokoll werden Schäden und/oder evtl. auftretende Mängel dokumentiert.
VERMIETUNG VON SPORTSTÄTTEN
Der Stadt Herborn gehört das Rehberg-Stadion in Herborn, welches die bestmöglichsten Trainingsmöglichkeiten für vierlerelei Sportarten bietet. Dort können der Rasenplatz, die Duschen und Sanitäranlagen und die Umkleidekabinen gebührenpflichtig angemietet werden.
Die Sportanlage Rehberg ist von montags bis freitags von 10:00 bis 20:00 Uhr für die Allgemeinheit geöffnet. Diese Öffnungszeiten gelten nur vom 01.04. bis zum 01.10. eines jeden Jahres. In dieser Zeit dürfen alle Bereiche, ausgenommen die Bereiche, die gebührenpflichtig sind, ohne vorherige Reservierung für sportliche Zwecke genutzt werden.
VERMIETUNG VON WOHNUNGEN
Je nach Verfügbarkeit vermietet die Stadt Herborn ihre Wohnungen. Eine Wohnungsvermittlung findet nicht statt.
Weitere Informationen über leerstehende Wohnungen können Sie auch auf unserer Internetseite in der Rubrik "Wirtschaft/Immobilienbörse" finden.
VERMIETUNG VON GRILLHÜTTEN
Die Grillhütten der Stadt Herborn sind alle an Vereine verpachtet und werden auch von diesen vermietet. Die Telefonnummern der Ansprechpartner finden Sie in der Übersicht im Downloadbereich.
Sollten Sie Mängel an einer Grillhütte feststellen, melden Sie diese bitte an die Stadt, Fachdienst Hochbau und technisches Gebäudemanagement Hrn. Klaudy, Tel. (02772) 708-424 oder per Email an h.klaudy@herborn.de.
VERMIETUNG VON BÜRGERHÄUSERN
Sie haben etwas zu Feiern, vielleicht einen runden Geburtstag, eine Hochzeit oder eine Taufe? Vielleicht möchten Sie eine Ausstellung oder eine Messe veranstalten? Dann finden Sie mit einer unserer Hallen oder Bürgerhäusern bestimmt den richtigen Ort für Ihren besonderen Tag.
Im Stadtgebiet Herborn stehen diverse städtische Einrichtungen in verschiedenen Größen und Ausstattungen für Feierlichkeiten und Veranstaltungen zur Verfügung.
Nähere Beschreibungen zu den Gebäuden können Sie aus den PDF-Dateien im Downloadbereich entnehmen.
Die Brandschutzordnung ist zu beachten.
Folgende Angaben werden für die Anmietung öffentlicher Räumlichkeiten benötigt:
- Name des Vereines/der Institution (sofern relevant)
- Vor- und Nachname des Antragstellers bzw. der Antragstellerin (dieser gilt als Veranstalter/in)
- Anschrift des Antragstellers bzw. der Antragstellerin
- telefonische Erreichbarkeit
- ungefähre Anzahl der zu erwartenden Gäste
- Datum, Art und Dauer der geplanten Veranstaltung unter Berücksichtigung aller Zeiten für Vorbereitung und nachgehende Arbeiten
Die Bestuhlung in den Räumen und die Reinigung der benutzten Räumlichkeiten einschließlich der Nebenräume obliegen dem Nutzer des jeweiligen Gebäudes. Alternativ kann die Endreinigung durch das Reinigungspersonal der Stadt erledigt werden. In diesem Fall muss der Nutzer das Gebäude ledilgich besenrein hinterlassen und seinen eigenen Müll entsorgen.
Kosten: 35,00 € pro Stunde pro Reinigungskraft (Berechnung nach Aufwand)
Vor und nach der Nutzung der städtischen Gebäude findet eine Übergabe bzw. Abnahme der Einrichtung durch Vertreter des Fachdienstes Hochbau und Gebäudeservice statt. In einem Protokoll werden Schäden und/oder evtl. auftretende Mängel dokumentiert.
VERMIETUNG VON SPORTSTÄTTEN
Der Stadt Herborn gehört das Rehberg-Stadion in Herborn, welches die bestmöglichsten Trainingsmöglichkeiten für vierlerelei Sportarten bietet. Dort können der Rasenplatz, die Duschen und Sanitäranlagen und die Umkleidekabinen gebührenpflichtig angemietet werden.
Die Sportanlage Rehberg ist von montags bis freitags von 10:00 bis 20:00 Uhr für die Allgemeinheit geöffnet. Diese Öffnungszeiten gelten nur vom 01.04. bis zum 01.10. eines jeden Jahres. In dieser Zeit dürfen alle Bereiche, ausgenommen die Bereiche, die gebührenpflichtig sind, ohne vorherige Reservierung für sportliche Zwecke genutzt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung
Ansprechpartner
Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses
Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: VLD
Linien:- Bus: Linie Linie 403 - Haltestelle Leonhardsturm
- Bus: Linie Linie 500 - Haltestelle Leonhardsturm
- Bus: Linie Linie 502 - Haltestelle Leonhardsturm
- Bus: Linie Linie 503 - Haltestelle Leonhardsturm
- Bus: Linie Linie 510 - Haltestelle Leonhardsturm
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Stadtverwaltung
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 UhrMontag und Dienstag:
13:00 - 16:00 UhrMittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr - Barkasse
Montag:
08:00 bis 12:00 UhrDonnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 UhrUm Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Herborn
Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn
IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47
BIC: HELADEF1DIL
Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg
Formulare
Haus der Vereine - Ausstellungsbereich
Hygienekonzept Grillhütten
Bürgerhaus Guntersdorf
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bürgerhaus Merkenbach
Antragsformular städt. Gemeinschaftseinrichtungen
Antragsformular Rehberg-Stadion
Zusatzleistung Endreinigung
Haus der Vereine
Brandschutzordnung Teil A
Zusatzleistung Zapfanlage
Alte Schule Herborn-Seelbach
Altes Rathaus Hörbach
Gemeinschaftsraum Herborn-Seelbach
Mehrzweckhalle Hörbach
Hygienekonzept für städt. Einrichtungen
Übersicht Grillhütten
Rehberg-Stadion Herborn
Bürgerhaus Amdorf
Aula der Hohen Schule
Bürgerhaus Burg
Bürgerhaus Uckersdorf
Bürgerhaus Hirschberg
Fachdienst - Hochbau und techn. Gebäudeunterhaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses
Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Stadtverwaltung
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 UhrMontag und Dienstag:
13:00 - 16:00 UhrMittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr - Barkasse
Montag:
08:00 bis 12:00 UhrDonnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 UhrUm Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt
Internet
Stichwörter
Bauabteilung, Bauamt, Bauen, Mietspiegel
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Herborn: Vermietung von Bürgerhäusern / Grillhütten / Wohnungen/ Sportstätten
Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Räumlichkeit und nach dem jeweiligen Benutzungszeitraum.
Außerdem ist im Voraus eine Kaution zu hinterlegen, deren Höhe variiert.
Bei den genannten Gebühren handelt es sich um Tagespreise. Stundensätze sind nicht vorgesehen.
Benutzungsgebühr ab 20.0 EUR bis 300.0 EUR
Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Räumlichkeit und nach dem jeweiligen Benutzungszeitraum.
Außerdem ist im Voraus eine Kaution zu hinterlegen, deren Höhe variiert.
Bei den genannten Gebühren handelt es sich um Tagespreise. Stundensätze sind nicht vorgesehen.
Benutzungsgebühr ab 20.00 EUR bis 300.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessischer Landkreistag
Stichwörter
Bauplätze, Vermietung von Wohnungen, Gebäudebetrieb, Immobilienmanagement, Bürgerhaus, Grillhütten, Anmietung von Bürgerhäusern, Bauplatz