Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung
Beschreibung
Kommunen und Kreise verfügen oft über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.
Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.
Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.
Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:
- Bewirtschaftung der Liegenschaften
- Verwaltung von unbebauten Grundstücke
- Mietangelegenheiten
- Pachtangelegenheiten
- Erwerb und Verkauf von Grundstücken
- Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude
- Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.
In vielen Kommunen bietet sich die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Spezielle Hinweise für Stadt Reichelsheim (Wetterau)
Aufteilung der Ansprechpartner:
- Bewirtschaftung der Liegenschaften = Frau Geier, Finanzverwaltung
- Verwaltung von unbebauten Grundstücke = Frau Geier, Finanzverwaltung
- Mietangelegenheiten = Frau Geier, Finanzverwaltung
- Pachtangelegenheiten = Frau Geier, Finanzverwaltung
- Erwerb und Verkauf von Grundstücken = Frau Geier, Finanzverwaltung
- Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude = Frau Fenner, Bauverwaltung
- Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze = Frau Euler, Ordnungsverwaltung; Herr Grumbach, Bauverwaltung
- Vermietung öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen= Frau Zuber, Hauptverwaltung
Aufteilung der Ansprechpartner:
- Bewirtschaftung der Liegenschaften = Frau Geier, Finanzverwaltung
- Verwaltung von unbebauten Grundstücke = Frau Geier, Finanzverwaltung
- Mietangelegenheiten = Frau Geier, Finanzverwaltung
- Pachtangelegenheiten = Frau Geier, Finanzverwaltung
- Erwerb und Verkauf von Grundstücken = Frau Geier, Finanzverwaltung
- Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude = Frau Fenner, Bauverwaltung
- Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze = Frau Euler, Ordnungsverwaltung; Herr Grumbach, Bauverwaltung
- Vermietung öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen= Frau Zuber, Hauptverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Reichelsheim (Wetterau) - Bauverwaltung
Adresse
Postanschrift
Zum Rathaus 1
61203 Reichelsheim (Wetterau)
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Evelyn Fenner
André Grumbach
Hausanschrift
E-Mail: grumbach@stadt-reichelsheim.de
Telefon Festnetz: 06035 1001-18
Fax: 06035 1001-40
Stefan Bischoff
Hausanschrift
Fax: 06035 1001-40
Telefon Festnetz: 06035 1001-48
E-Mail: bischoff@stadt-reichelsheim.de
Formulare
Satzung über die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen
Stadt Reichelsheim (Wetterau) - Finanzverwaltung
Adresse
Postanschrift
Zum Rathaus 1
61203 Reichelsheim (Wetterau)
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Claudia Geier
Formulare
Satzung über die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Spezielle Hinweise für Stadt Reichelsheim (Wetterau)
Gemeinschaftseinrichtungen-Benutzungsgebühren
Beienheim
Bürgertreff Beienheim
a) ganzes Haus 239,00 Euro
b) großer Saal 100,00 Euro
c) kleiner Saal und Küche 150,00 Euro
d) Kolleg 50,00 Euro
Blofeld
Dorfgemeinschaftshaus Blofeld
a) ganzes Haus 200,00 Euro
b) Clubraum und Küche 122,00 Euro
Heuchelheim
Dorfgemeinschaftshaus Heuchelheim
a) ganzes Haus 270,00 Euro
b) großer Saal und Küche 200,00 Euro
c) Raum "Dorftreff" 70,00 Euro
Dorn-Assenheim
Sport- und Festhalle Dorn-Assenheim
a) ganzes Haus 234,00 Euro
b) Kleiner Saal und Küche 162,00 Euro
c) Küche 41,00 Euro
Reichelsheim
Bürgerhaus Reichelsheim
ganzes Haus oder großer Saal 103,00 Euro
Weckesheim
Bürgerhaus Weckesheim
a) ganzes Haus 300,00 Euro
b) Clubraum und Küche 150,00 Euro
c) Clubraum und Schankraum 120,00 Euro
c) großer Saal und Clubraum 210,00 Euro
d) großer Saal 150,00 Euro
Grillplätze
Städtische Grillplätze in Beienheim, Blofeld, Reichelsheim
einschl. Grillgeschirr, Toilettenbenutzung und deren Reinigung 50,00 Euro
Stand: 01.01.2019
Gemeinschaftseinrichtungen-Benutzungsgebühren
Beienheim
Bürgertreff Beienheim
a) ganzes Haus 239,00 Euro
b) großer Saal 100,00 Euro
c) kleiner Saal und Küche 150,00 Euro
d) Kolleg 50,00 Euro
Blofeld
Dorfgemeinschaftshaus Blofeld
a) ganzes Haus 200,00 Euro
b) Clubraum und Küche 122,00 Euro
Heuchelheim
Dorfgemeinschaftshaus Heuchelheim
a) ganzes Haus 270,00 Euro
b) großer Saal und Küche 200,00 Euro
c) Raum "Dorftreff" 70,00 Euro
Dorn-Assenheim
Sport- und Festhalle Dorn-Assenheim
a) ganzes Haus 234,00 Euro
b) Kleiner Saal und Küche 162,00 Euro
c) Küche 41,00 Euro
Reichelsheim
Bürgerhaus Reichelsheim
ganzes Haus oder großer Saal 103,00 Euro
Weckesheim
Bürgerhaus Weckesheim
a) ganzes Haus 300,00 Euro
b) Clubraum und Küche 150,00 Euro
c) Clubraum und Schankraum 120,00 Euro
c) großer Saal und Clubraum 210,00 Euro
d) großer Saal 150,00 Euro
Grillplätze
Städtische Grillplätze in Beienheim, Blofeld, Reichelsheim
einschl. Grillgeschirr, Toilettenbenutzung und deren Reinigung 50,00 Euro
Stand: 01.01.2019
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessischer Landkreistag
Stichwörter
Bauplätze, Vermietung von Wohnungen, Gebäudebetrieb, Immobilienmanagement, Bürgerhaus, Grillhütten, Anmietung von Bürgerhäusern, Bauplatz