Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung
Beschreibung
Kommunen und Kreise verfügen oft über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.
Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.
Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.
Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:
- Bewirtschaftung der Liegenschaften
- Verwaltung von unbebauten Grundstücke
- Mietangelegenheiten
- Pachtangelegenheiten
- Erwerb und Verkauf von Grundstücken
- Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude
- Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.
In vielen Kommunen bietet sich die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Wehrheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
1. Bürgerbüro
(Termine nur nach Vereinbarung)
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 -18:00 Uhr
Dienstag: 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
(Offene Sprechzeiten)
Dienstag: 07:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 15:30 Uhr
2. Standesamt
Montags bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
3. Alle übrigen Fachbereiche der Gemeindeverwaltung
Montags: 8:00 -12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessischer Landkreistag
Stichwörter
Vermietung von Wohnungen, Gebäudebetrieb, Bauplätze, Bauplatz, Bürgerhaus, Immobilienmanagement, Anmietung von Bürgerhäusern, Grillhütten