Fahrverbot für Lkw an Samstagen in der Hauptferienzeit – Ausnahmegenehmigung
Beschreibung
In Deutschland dürfen an allen Samstagen in der Hauptferienzeit vom 1. Juli - 31. August eines Jahres in der Zeit von 7:00 - 20:00 Uhr für festgelegte Strecken auf Autobahnen und Bundesstraßen Lastkraftwagen (Lkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger nicht verkehren.
Das Verbot gilt generell nicht für
- den kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger,
- den kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
- die Beförderung von
- frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
- frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
- frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
- leicht verderblichem Obst und Gemüse,
- Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 3 stehen,
- Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ausnahmegenehmigungen werden von den Straßenverkehrsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern) erteilt,
- in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder
- in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat.
Wird eine Ladung außerhalb des Geltungsbereichs der Ferienreiseverordnung aufgenommen, so ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Bezirk die Grenzübergangsstelle des Geltungsbereichs dieser Verordnung liegt.
Ansprechpartner
30.5 - Straßenverkehrsbehörde
Beschreibung
- 30.5.1 - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
- 30.5.2 - Führerscheinstelle
- 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Fritzlar
- 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Homberg (Efze)
- 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Melsungen
- 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Schwalmstadt-Ziegenhain
Im Sachgebiet Straßenverkehr werden u. a. Auflagen, Erlaubnisse und Genehmigungen nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erteilt. Hierunter fallen z. B. die nachfolgenden Aufgaben/Dienstleistungen:
- die Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen für die Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehr
- die Anordnung von Verkehrszeichen
- die Anordnung von „Roadbooks“ für Großraum- und Schwertransporte
- die Erteilung von Auflagen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten
- die Erlaubnis von Veranstaltungen (Rallye, Festzüge, etc.) auf öffentlicher Verkehrsfläche
- die Genehmigung für den Taxi- und Mietwagenverkehr sowie Ausflugsfahrten
- die Fahrwegbestimmungen von Gefahrguttransporten
- die Ausstellung von Parkausweisen für schwerbehinderte Menschen
- die Ausnahmegenehmigung von Fahrten trotz Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- die Anordnung von Fahrtenbüchern
- die Befreiung von der Gurtanlege- beziehungsweise Helmtragepflicht
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bärbel Heinze
Telefon Festnetz: 05681 775-3090
Frau Korinna Jäger
E-Mail: Korinna.Jaeger@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3070
Herr Lukas Lippert
E-Mail: lukas.lippert@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3083
Herr Patrick Schäfer
Telefon Festnetz: 05681 775-3084
Frau Anna-Lena Mitschke-Vaupel
Telefon Festnetz: 05681 775-3089
Frau Petra Steinbach
Telefon Festnetz: 05681 775-3072
Herr Ralf Otto
Telefon Festnetz: 05681 775-3075
E-Mail: ralf.otto@schwalm-eder-kreis.de
Frau Gisela Zeiß
E-Mail: gisela.zeiss@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3081
Frau Jutta Witzel
Telefon Festnetz: 05681 775-3082
Frau Birgit Möller
Telefon Festnetz: 05681 775-3074
Frau Anna Arndt
E-Mail: Anna.Arndt@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3079
Frau Katrin Kopia
Telefon Festnetz: 05681 775-3085
Herr Ramon Neufang
Telefon Festnetz: 05681 775-3088
Frau Claudia Asbrand
E-Mail: Claudia.Asbrand@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3071
Frau Isabell Orth-Klammer
Telefon Festnetz: 05681 775-3095
Frau Marie-Sophie Wolf
E-Mail: marie-sophie.wolf@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3093
Herr Steffen Deubel
Telefon Festnetz: 05681 775-3091
Frau Silke Asbrand
Telefon Festnetz: 05681 775-3080
Frau Katrin Krug
Telefon Festnetz: 05681 775-3096
Frau Julia Smernizkich
E-Mail: julia.smernizkich@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3094
erforderliche Unterlagen
- Die Anträge sind schriftlich, jedoch formlos und mit Begründung zu stellen.
- Fracht- und Begleitpapiere
- Falls es sich um eine Beförderung über eine Straßenstrecke von mehr als 100 Kilometern handelt: eine Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung.
- Kraftfahrzeug- und Anhängerschein
- Für ausländische Kraftfahrzeuge, in deren Zulassungspapieren zulässiges Gesamtgewicht und Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich.
Voraussetzungen
Eine Ausnahmegenehmigung kann nur in dringenden Fällen erteilt werden, wenn eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln nicht möglich und eine Alternativstrecke nicht vorhanden ist. Umwege sind dabei in Kauf zu nehmen.
Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe allein sind keine Rechtfertigung für eine Ausnahme.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ausnahmegenehmigungen können im Einzelfall auf Antrag erteilt werden.
Kosten
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 179,00 Euro an. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Weitere Informationen zum Lkw-Fahrverbot finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG):
- Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit( Bundesamt für Güterverkehr)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ferienfahrverbot, Samstag, Sonnabend, Fahrverbot, Güterverkehr, Güterverkehr, Gütertransport, Güterverkehr, Güterverkehr, Ferienreisezeit, Güterverkehr, Güterverkehr, Güterverkehr, Verbotsstrecken