Sonderrufnummern: Telefonzentrale des Bundesversicherungsamtes
Beschreibung
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die Aufsichtstätigkeit über die bundesunmittelbaren Kranken-, Pflegekassen, die bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger, die Künstlersozialkasse sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft- Bahn – See und das Mutterschaftsgeld.
Die Telefonzentrale des BVA informiert Sie über diese Zuständigkeiten und nimmt Weiterleitungen in die Fachbereiche vor.
zuständige Stelle
Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel.: +49 228 619-0
Fax.: +49 228 619-1870
E-Mail: poststelle@bva.de
Zuständigkeit
Telefonzentrale des Bundesversicherungsamtes
Tel.: +49 228 619-0
Mo 9:00 – 15:00 Uhr
Di 9:00 – 15:00 Uhr
Mi 9:00 – 15:00 Uhr
Do 9:00 – 15:00 Uhr
Fr 9:00 – 14:00 Uhr
Ansprechpartner
Für Reg.-Bez. Darmstadt (Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Weitere Informationen
Das Bundesversicherungsamt ist nicht zuständig für z.B.:
- die Beantragung/Rückzahlung von BAföG
- Rentenkontoklärungen
- personenbezogene Rentenauskünfte (Rentenversicherungsläufe)
- private Versicherungen (z. B. private Unfall-, Lebens- oder Haftpflichtversicherungen)
- Ausstellung von Sozialversicherungsausweisen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesversicherungsamt - keine aktuelle fachliche Freigabe