Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.
Beschreibung
Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Abwasserabgabe entrichten
Ein Instrument zur Gewässerreinhaltung ist die Abwasserabgabe, die für die direkte Einleitung von Abwasser ins Gewässer erhoben wird. Grundsätzlich gilt: Je höher die zur Einleitung zugelassene Schmutzfracht, um so höher ist die zu zahlende Abgabe. Das System der Abwasserabgabe veranlasst die Städte und Gemeinde bzw. Abwasserverbände dazu, die Kläranlagen und Entlastungsanlagen an den Stand der Technik anzupassen, um so auf lange Sicht durch die eingesparte Abwasserabgabe die Mittel wirtschaftlich einzusetzen. Die Mittel aus der Abwasserabgabe sind zweckgebunden und werden u.a. über Fördeprogramme wieder für Projekte zur Abwasserreinigung verausgabt.
Ein Instrument zur Gewässerreinhaltung ist die Abwasserabgabe, die für die direkte Einleitung von Abwasser ins Gewässer erhoben wird. Grundsätzlich gilt: Je höher die zur Einleitung zugelassene Schmutzfracht, um so höher ist die zu zahlende Abgabe. Das System der Abwasserabgabe veranlasst die Städte und Gemeinde bzw. Abwasserverbände dazu, die Kläranlagen und Entlastungsanlagen an den Stand der Technik anzupassen, um so auf lange Sicht durch die eingesparte Abwasserabgabe die Mittel wirtschaftlich einzusetzen. Die Mittel aus der Abwasserabgabe sind zweckgebunden und werden u.a. über Fördeprogramme wieder für Projekte zur Abwasserreinigung verausgabt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.
Ansprechpartner
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Wasser- und Bodenschutz
Aktuelles
Beschreibung
Die Wasseraufsicht und der Bodenschutz sind staatliche Aufgaben und werden in den Kreisen von den Unteren Wasserbehörden wahrgenommen. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf beim Fachdienst Wasser- und Bodenschutz angesiedelt.
Die Untere Wasserbehörde nimmt dabei grundsätzlich alle Aufgabe nach den Wassergesetzen (u. a. Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Hessisches Wassergesetz (HWG) etc.) wahr, soweit nicht Aufgaben auf das Regierungspräsidium Gießen, Abteilung Staatliches Umweltamt, Marburger Straße 91, 35396 Gießen (Tel.: 0641/303-0) als Obere Wasserbehörde übertragen worden sind. Eine solche Aufgabe ist z. B. die Aufsicht über Kläranlagen, die für mehr als 20.000 Einwohner (z. B. Marburg-Cappel, Biedenkopf-Wallau) ausgelegt sind.
Zum Aufgabengebiet des Wasser- und Bodenschutzes gehören u.a.:
- Wasseraufsicht über das Grundwasser, die Oberflächengewässer (Flüsse, Seen) einschließlich der Ufer, Dämme und Überschwemmungsgebiete,
- Erteilung von Erlaubnissen für Gewässerbenutzungen (z. B. Erdwärmeanlagen, Einleitungen der Kläranlagen etc.)
- Überwachung von Anlagen zum Umgang und für die Lagerung wassergefährdender Stoffe (z. B. Heizölbehälteranlagen im privaten Bereich), Trinkwasserschutzgebieten usw.
- Bearbeitung von Bodensanierung und Grundwasserschadensfälle bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffe
- Geschäftsführung des Wasserverbandes Oberes Lahngebiet und der Perfstausee-Betreiber-GmbH
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen variieren in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.
Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:
- Abgabeerklärung für Kleineinleiter
- Erklärung der Überwachungswerte
- Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
- Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung
Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:
- Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
Formulare
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.
- Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
- Abgabeerklärung für Kleineinleiter
- Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
- Erklärung niedrigerer Überwachungswerte (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
- Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
Voraussetzungen
Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen sollen jährlich eine Abgabeerklärung bei der zuständigen Stelle einreichen.
- Erklärungen der Überwachungswerte sind spätestens 1 Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums (Kalenderjahr) vorzulegen
- Erklärungen geringerer Werte nach sind 2 Wochen vor dem beantragten Zeitraum vorzulegen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Kosten
Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.
Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.
Bemerkungen
Weiterführende Informationen sind eingestellt im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 05.10.2020
Stichwörter
Abwasserkosten, Schmutzwasser, Kläranlage, Kanalgebühren, Brauchwasser, RÜB, Regen-/ Mischwasserentlastungsanlage, Mischwasserkanalisation, Wasserabgabe, Trennsysteme, Kleinkläranlage, SRK, Regenwasser, Abwasseranschluss, Kleineinleiterabgabe, Niederschlagswasser, Abwasser, Kleineinleiter, Gebühren, Abwasserabgabe, RÜ, Schmutzwasserabgabe, Gemeingebrauch, Schmutzwassereinleitung, Einleitung, Geschlossene Grube, Niederschlagswassereinleitung, KSR, Niederschlagswasserabgabe, Niederschlagswasserversickerung, Kanalgebühr