Abwasserabgabe Festsetzung
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    Abwasserabgabe berechnen und festsetzen

    Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.

    Beschreibung

    Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Elz - Amt 20: Amt für Finanzen

    Beschreibung

    Die Aufgaben der Finanzverwaltung sind u.a. die Aufstellung und die Ausführung des Haushaltsplans, die mittelfristige Finanzplanung, die Vermögens-, Kredit- und Rücklagenwirtschaft.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 39
    65604 Elz

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06431 9575-47

    E-Mail: finanzen@elz-ww.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.

    • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
    • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
    • Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
    • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte  (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
    • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
    • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
    • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch

    Voraussetzungen

    Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.

    Handlungsgrundlage(n)

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen sind eingestellt im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 05.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 18.06.2014
    Technisch geändert am 01.10.2025

    Stichwörter

    Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Kleinkläranlage, Kanalgebühren, Wasserabgabe, Abwasserkosten, Brauchwasser, Abwasseranschluss, Abwasserabgabe, Kleineinleiterabgabe, Niederschlagswasserversickerung, Geschlossene Grube, Kanalgebühr, Einleitung, Niederschlagswassereinleitung, Schmutzwasserabgabe, RÜ, SRK, Schmutzwassereinleitung, Gemeingebrauch, RÜB, Regen-/ Mischwasserentlastungsanlage, KSR, Mischwasserkanalisation, Niederschlagswasserabgabe, Kleineinleiter, Gebühren, Regenwasser, Trennsysteme, Abwasser, Kläranlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019