Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.
Beschreibung
Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.
Ansprechpartner
Gemeinde Elz - Amt 20: Amt für Finanzen
Beschreibung
Die Aufgaben der Finanzverwaltung sind u.a. die Aufstellung und die Ausführung des Haushaltsplans, die mittelfristige Finanzplanung, die Vermögens-, Kredit- und Rücklagenwirtschaft.
Adresse
Hausanschrift
Rathausstraße 39
65604 Elz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Fax: 06431 9575-47
E-Mail: finanzen@elz-ww.de
Kontaktperson
Herr Lars Brunke
Herr Mathias Hölper
Hausanschrift
Rathausstraße 39
65604 ElzE-Mail: mathias.hoelper@elz-ww.de
Telefon Festnetz: 06431 9575-46
Fax: 06431 9575-47
Formulare
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.
- Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
- Abgabeerklärung für Kleineinleiter
- Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
- Erklärung niedrigerer Überwachungswerte (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
- Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
Voraussetzungen
Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.
Handlungsgrundlage(n)
Bemerkungen
Weiterführende Informationen sind eingestellt im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 05.10.2020
Stichwörter
Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Kleinkläranlage, Kanalgebühren, Wasserabgabe, Abwasserkosten, Brauchwasser, Abwasseranschluss, Abwasserabgabe, Kleineinleiterabgabe, Niederschlagswasserversickerung, Geschlossene Grube, Kanalgebühr, Einleitung, Niederschlagswassereinleitung, Schmutzwasserabgabe, RÜ, SRK, Schmutzwassereinleitung, Gemeingebrauch, RÜB, Regen-/ Mischwasserentlastungsanlage, KSR, Mischwasserkanalisation, Niederschlagswasserabgabe, Kleineinleiter, Gebühren, Regenwasser, Trennsysteme, Abwasser, Kläranlage