Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.
Beschreibung
Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.
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zuständige Stelle
Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.
Ansprechpartner
Stadt Pfungstadt - Infrastruktur
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 12-14
Postfach
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Montag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06157 988-1174
E-Mail: bauamt@pfungstadt.de
Kontaktperson
Herr Fischer
Hausanschrift
E-Mail: thomas.fischer@pfungstadt.de
Stadt Pfungstadt - Abgaben
Beschreibung
Zuständig für kommunale Abgaben (Grundsteuer, Kanal- und Wassergebühren, Straßenbeiträge)
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 12-14
Postfach
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Stadthaus I:
Montag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Hinweis:
z. Zt. nur nach Termin-VereinbarungKontakt
Telefon: 06157 988-1600
E-Mail: abgaben@pfungstadt.de
Stadt Pfungstadt - Stadtwerke Ver- und Entsorgung
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 12-14
Postfach
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Stadthaus I: Stadthaus II:
Montag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
07.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
07.00 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
07.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
07.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
07.00 Uhr - 12.00 Uhr
und nach Termin-Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06157 988-1178
E-Mail: stadtwerke@pfungstadt.de
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Untere Wasserbehörde
Adresse
Postanschrift
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt
Kontakt
Telefon: 06151 881-2209
E-Mail: Wasser+Boden@ladadi.de
Stadt Pfungstadt - Amt für Finanzen
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 12-14
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Montag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
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07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Bitte beachten Sie: Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
- Kreditbewirtschaftung
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen variieren in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.
Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:
- Abgabeerklärung für Kleineinleiter
- Erklärung der Überwachungswerte
- Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
- Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung
Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:
- Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
Formulare
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.
- Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
- Abgabeerklärung für Kleineinleiter
- Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
- Erklärung niedrigerer Überwachungswerte (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
- Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
Voraussetzungen
Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen sollen jährlich eine Abgabeerklärung bei der zuständigen Stelle einreichen.
- Erklärungen der Überwachungswerte sind spätestens 1 Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums (Kalenderjahr) vorzulegen
- Erklärungen geringerer Werte nach sind 2 Wochen vor dem beantragten Zeitraum vorzulegen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Kosten
Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.
Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.
Bemerkungen
Weiterführende Informationen sind eingestellt im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 05.10.2020
Stichwörter
Abwasserkosten, Schmutzwasser, Kläranlage, Kanalgebühren, Brauchwasser, RÜB, Regen-/ Mischwasserentlastungsanlage, Mischwasserkanalisation, Wasserabgabe, Trennsysteme, Kleinkläranlage, SRK, Regenwasser, Abwasseranschluss, Kleineinleiterabgabe, Niederschlagswasser, Abwasser, Kleineinleiter, Gebühren, Abwasserabgabe, RÜ, Schmutzwasserabgabe, Gemeingebrauch, Schmutzwassereinleitung, Einleitung, Geschlossene Grube, Niederschlagswassereinleitung, KSR, Niederschlagswasserabgabe, Niederschlagswasserversickerung, Kanalgebühr