Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen Entgegennahme

    Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen von Verwertungsabfällen aus privaten Haushaltungen

    Sie möchten gemeinnützig oder gewerblich verwertbare Abfälle, sogenannte Wertstoffe, aus privaten Haushalten sammeln? Dann müssen Sie dies spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung der zuständigen Stelle anzeigen.

    Beschreibung

    Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen verwertbarer Abfälle, sogenannte Wertstoffe aus privaten Haushalten müssen Sie spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung anzeigen. Anzeigepflichtig sind beispielsweise Straßen- oder Containersammlungen von Textilien und Schuhen, aber auch Ankaufstellen von Altpapier.

    Die Sammlung kann durch die zuständige Behörde untersagt, befristet oder mit Auflagen versehen werden.

    • Wertstoffe aus privaten Haushalten sind überlassungspflichtig. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen sind.
    • die gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung von Wertstoffen (verwertbare Abfälle) ist nur zulässig, wenn diese bei der zuständigen Behörde angezeigt wurde;
    • angezeigte Sammlungen können von der zuständigen Behörde untersagt oder beschränkt werden
    • gemischte Abfälle aus privaten Haushalten dürfen nicht gewerblich oder gemeinnützig gesammelt werden (z. B. Sperrmüll)

    Elektroschrott (defekte Elektroaltgeräte) müssen beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder den zur Rücknahme verpflichteten Händlern zurückgegeben werden.

    Hinweise für Hochtaunuskreis: Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen von Verwertungsabfällen

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an die Ihre Kreis- bzw. Stadtverwaltung.

    Zuständigkeit

    An das  für das Sammlungsgebiet zuständige Regierungspräsidium

    Ansprechpartner

    Hochtaunuskreis - Ordnungs-, Waffen- und Verkehrsrecht, Umwelt- und Bauservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

    61352 Bad Homburg v. d. Höhe

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag:

    09:00-12:00 Uhr

    12:30-15:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Überweisung)

    Stichwörter

    Abfall, Bauservice, Bewachung, Feiertag, Glücksspiel, Lotterie, Makler, Ordnungsamt, Prostitution, Sammlung, Schornsteinfeger, Schwertransport, Sonntag, Verkehrsrecht, Versammlung, Waffen, Waffenschein

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 42 - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzberger Ring 17a + b

    65205 Wiesbaden

    (Neue Adresse ab 1. Dezember 2022)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie Bahnanbindung über Wiesbaden-Erbenheim
    • Haltestelle: Am Hochfeld
      Linien:
      • Bus: Linie 15, 28
    • Haltestelle: Kreuzberger Ring
      Linien:
      • Bus: Linie 15, 28

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    1. Angaben über die Größe und Organisation des Sammlungsunternehmens,
    2. Angaben über Art, Ausmaß und Dauer, insbesondere über den größtmöglichen Umfang und die Mindestdauer der Sammlung,
    3. Angaben über Art, Menge und Verbleib der zu verwertenden Abfälle,
    4. eine Darlegung der innerhalb des angezeigten Zeitraums vorgesehenen Verwertungswege einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer Kapazitäten sowie
    5. eine Darlegung, wie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle gewährleistet wird.

    Voraussetzungen

    Der Zweck muss eine Sammlung von Abfällen aus privaten Haushalten zu gewerblichen oder gemeinnützigen Zwecken sein.

    Der Sammlung darf einem überwiegenden öffentlichen Interesse nicht entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Kosten in Höhe von 50,00 Euro bis 100,00 Euro an.

    Gebühr ab 50.0 EUR bis 100.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer eine gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anzeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 26.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 03.06.2014 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Schrottsammlung, Alttextil-Sammlung, Altpapiersammlung, (unzulässige) Elektroschrottsammlung, Caritative Sammlung, Alttextilien, Altmetallsammlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)