• Flieden (Landkreis Fulda, Hessen)
Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, wenn sie geeignet sind, in besonderem Maße die Umwelt zu schädigen oder die Allgemeinheit zu gefährden.

Beschreibung

Wollen Sie eine Anlage errichten und betreiben, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. 

Zuständigkeit

In Hessen erteilen die Regierungspräsidien die notwendigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 33.1 - Immissions- und Strahlenschutz

Adresse

Hausanschrift

Am Alten Stadtschloss 1

34117 Kassel

Parkmöglichkeiten

Gebührenpflichtig

Haltestellen

  • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
    Linien:
    • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
    • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
    • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 09.04.2025

Sprachversion

de

Sprache: de

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 32.2 - Abfallwirtschaft

Adresse

Hausanschrift

Hubertusweg 19

36251 Bad Hersfeld

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon: 0561 106-0

E-Mail: AbfallHEF@rpks.hessen.de

Internet

Version

Technisch geändert am 05.04.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Landkreis Fulda - Fachdienst 7200 - Immisionsschutz

Adresse

Postanschrift

Postfach 1654

36006 Fulda

Hausanschrift

Wörthstraße 15

36037 Fulda

(Haupteingang: Tannenbergstraße)

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei

Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei

Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Ochsenwiese
    Linien:
    • Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
  • Haltestelle: Wörthstraße
    Linien:
    • Bus: Linie Linie 6

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

Kontakt

Telefon: 0661 6006-7054

Telefon: 0661 6006-7066

Telefax: 0661 6006-7077

E-Mail: immissionsschutz@landkreis-fulda.de

Internet

Version

Technisch geändert am 20.08.2021

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 32.1 - Abfallwirtschaft

Adresse

Hausanschrift

Am Alten Stadtschloss 1

34117 Kassel

Parkmöglichkeiten

Gebührenpflichtig

Haltestellen

  • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
    Linien:
    • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
    • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
    • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon: 0561 106-0

E-Mail: abfallwirtschaft@rpks.hessen.de

Internet

Version

Technisch geändert am 05.04.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 33.2 - Immissionsschutz und Energiewirtschaft

Adresse

Hausanschrift

Hubertusweg 19

36251 Bad Hersfeld

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 09.04.2025

Sprachversion

de

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Formulare

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ggfs. ja
  • elektronische Antragsstellung möglich: ja

Hinweise für Hessen: Immissionsschutz - Industrieanlagen beantragen oder anzeigen

  • elektronische Antragsstellung möglich: ja

Voraussetzungen

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof

Verfahrensablauf

Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind.

Ist der Antrag vollständig, ist dieser mit den Unterlagen öffentlich bekannt zu machen und danach einen Monat lang auszulegen. Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben.

Gibt es Einwendungen, werden diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.

Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden.

Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Fristen

Der Betreiber hat vor Errichtung und Betrieb der Anlage diese von der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen.

Bearbeitungsdauer

7 Monate (Die Bearbeitung beginnt mit der Vollständigkeit der Antragsunterlagen.)

Kosten

Es können weitere Kosten anfallen.: Gebühr ab 2.500,00 EUR bis 1.800.000,00 EUR

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat 15.03.2022 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 02.01.2024

Hinweise für Hessen: Immissionsschutz - Industrieanlagen beantragen oder anzeigen

Fachlich freigegeben durch 15.03.2022; Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022

Version

Technisch erstellt am 20.05.2014

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Errichtung, Genehmigung, Anlage, Immissionsschutzrechtliche, Umwelteinwirkungen, Immissionsschutz, genehmigungsbedürftig, Betrieb

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019