Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, wenn sie geeignet sind, in besonderem Maße die Umwelt zu schädigen oder die Allgemeinheit zu gefährden.
Beschreibung
Wollen Sie eine Anlage errichten und betreiben, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.
Zuständigkeit
In Hessen erteilen die Regierungspräsidien die notwendigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.4 - Immissionsschutz (Metall)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.2 - Immissionsschutz (Chemie)
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
Linien:- S-Bahn: Linie diverse Linien
- Bus: Linie diverse Linien
- Regionalbahn: Linie diverse Linien
- Straßenbahn: Linie diverse Linien
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.1 - Immissionsschutz (Energie, Lärmschutz)
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
Linien:- S-Bahn: Linie diverse Linien
- Bus: Linie diverse Linien
- Regionalbahn: Linie diverse Linien
- Straßenbahn: Linie diverse Linien
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Formulare
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ggfs. ja
- elektronische Antragsstellung möglich: ja
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof
Verfahrensablauf
Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind.
Ist der Antrag vollständig, ist dieser mit den Unterlagen öffentlich bekannt zu machen und danach einen Monat lang auszulegen. Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben.
Gibt es Einwendungen, werden diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.
Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden.
Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Fristen
Der Betreiber hat vor Errichtung und Betrieb der Anlage diese von der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen.
Bearbeitungsdauer
7 Monate (Die Bearbeitung beginnt mit der Vollständigkeit der Antragsunterlagen.)
Kosten
Es können weitere Kosten anfallen.: Gebühr ab 2500.00 EUR bis 1800000.00 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022
Stichwörter
Errichtung, Immissionsschutz, Immissionsschutzrechtliche, Umwelteinwirkungen, genehmigungsbedürftig, Betrieb, Anlage, Genehmigung