Elternzeit Beratung

    Elternzeit Inanspruchnahme

    Beschreibung

    Sie haben für einen begrenzten Zeitraum Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung Ihres Kindes. Der Anspruch besteht grundsätzlich innerhalb der ersten drei Lebensjahre.

    Bei Geburten seit dem 01.07.2015 können bis zu maximal 24 Monate nicht genutzter Elternzeit auch noch zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes genommen werden.

    Die Anmeldung der Elternzeit erfolgt

    • schriftlich, aber formlos beim Arbeitgeber,

    • innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit,

    • bei Geburten seit dem 01.07.2015: zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres spätestens 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit.


    Arbeitnehmerinnen sollen ihre Elternzeit erst nach dem Ende der nachgeburtlichen Mutterschutzfrist beginnen lassen.

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    erforderliche Unterlagen

    schriftliche Anmeldung bei Ihrem Arbeitgeber


    (ggf. Geburtsbescheinigung des Kindes)

    (ggf. Vaterschaftsanerkennung)

    (ggf. Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils)

    Voraussetzungen

    Sie können Elternzeit  anmelden, wenn Sie

    • in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder im Ausland in einem Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht stehen,

    • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben,

    • Ihr Kind selbst betreuen und erziehen und

    während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ, Themengruppe B am 13.12.2016

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Stichwörter

    Kindergeld, Kinder, Ehe, Schwangerschaft, Erziehungsurlaub, Familie, Väterzeit, Väterurlaub, Mutterschaft, Arbeitsschutz, Elterngeld, schwanger, Familienplanung, Mutterschutz, Vaterschaft, Erziehungszeit, Geburt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English