Tierärztliche Hausapotheke anzeigen
Beschreibung
Wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen. Die gilt ebenso für die Änderung und Aufgabe der tierärztlichen Hausapotheke.
Hinweis: Das Betreiben tierärztlicher Hausapotheken ist personengebunden. Die Betreiberin / der Betreiber kann sich jedoch von einer Tierärztin / einem Tierarzt vertreten lassen.
Zuständigkeit
An das für den Praxisort zuständige Regierungspräsidium
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Postanschrift
Gymnasiumstraße 4
Postfach
65589 Hadamar
(Schloss)
Kontakt
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: nach Verfügbarkeit
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Eine beglaubigte Kopie der tierärztlichen Approbationsurkunde.
Zur weiteren Kontaktaufnahme ist die Angabe der genauen Anschrift (mit Telefonnummer und Mail-Anschrift) sinnvoll.
Formblätter für Anzeigen der tierärztlichen Hausapotheke können Sie auf der Homepage der zuständigen Behörde finden (z.B. über Umwelt & Verbraucher, Veterinärwesen, Tierarzneimittel).
- Überwachung des Verkehrs mit Arznei- und Betäubungsmitteln für Tiere (Regierungspräsidium Gießen)
- Tierarzneimittelüberwachung (Regierungspräsidium Darmstadt)(Die Vordrucke finden Sie unter "Downloads)
- Tierarzneimittel (Regierungspräsidium Kassel)(Die Formulare finden Sie unter "Downloads")
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Anzeige persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle vornehmen, die Ihnen eine Apothekenbescheinigung ausstellt. Eine Dezernentin / ein Dezernent überprüft im Rahmen eines Vor-Ort-Termins die tierärztliche Hausapotheke.
Kosten
Die Gebühren betragen derzeit 45,00 Euro zuzüglich 3,20 Euro Gebühren für jede gewünschte Mehrausfertigung (Stand Juni 2014).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 28.07.2014
Stichwörter
Hausapotheke, Veterinärapotheke, Veterinäre, Tierarznei, Veterinärrecht, Medikamente, Tierarzt, Tierärztin, Arzneimittel, Arzneimittelrecht