Tierärztliche Hausapotheke anzeigen
Beschreibung
Wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen. Die gilt ebenso für die Änderung und Aufgabe der tierärztlichen Hausapotheke.
Hinweis: Das Betreiben tierärztlicher Hausapotheken ist personengebunden. Die Betreiberin / der Betreiber kann sich jedoch von einer Tierärztin / einem Tierarzt vertreten lassen.
Zuständigkeit
An das für den Praxisort zuständige Regierungspräsidium
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
erforderliche Unterlagen
Eine beglaubigte Kopie der tierärztlichen Approbationsurkunde.
Zur weiteren Kontaktaufnahme ist die Angabe der genauen Anschrift (mit Telefonnummer und Mail-Anschrift) sinnvoll.
Formblätter für Anzeigen der tierärztlichen Hausapotheke können Sie auf der Homepage der zuständigen Behörde finden (z.B. über Umwelt & Verbraucher, Veterinärwesen, Tierarzneimittel).
- Vordrucke und Merkblätter für Tierärzte (Regierungspräsidium GießenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Formulare für tierärztlichen Hausapotheken (Regierungspräsidium Kassel)(Die Formulare finden Sie unter "Downloads")
- Vordrucke Tierarzneimittelüberwachung (Regierungspräsidium Darmstadt)(Die Vordrucke finden Sie unter "Downloads)
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über tierärztliche HausapothekenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Betäubungsmittelgesetz (BtMG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Arzneimittelgesetz (AMG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Sie können die Anzeige persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle vornehmen, die Ihnen eine Apothekenbescheinigung ausstellt. Eine Dezernentin / ein Dezernent überprüft im Rahmen eines Vor-Ort-Termins die tierärztliche Hausapotheke.
Kosten
Die Gebühren betragen derzeit 45,00 Euro zuzüglich 3,20 Euro Gebühren für jede gewünschte Mehrausfertigung (Stand Juni 2014).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 28.07.2014
Stichwörter
Tierärztin, Medikamente, Arzneimittel, Tierarzt, Veterinärrecht, Hausapotheke, Arzneimittelrecht, Tierarznei, Veterinäre, Veterinärapotheke