Gewerbelegitimationskarte beantragen
Beschreibung
Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 14:30 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6456 92890-00
E-Mail: rathaus@haina.de
Internet
Bankverbindung
Gemeindekasse Haina (Kloster)
Empfänger: Gemeindekasse Haina (Kloster)
IBAN: DE34 5235 0005 0008 0063 30
BIC: HELADEF1KOR
Bankinstitut: Sparkasse Waldeck-Frankenberg
Gemeindekasse Haina (Kloster)
Empfänger: Gemeindekasse Haina (Kloster)
IBAN: DE85 5001 0060 0240 1076 01
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Frankfurt
Gemeindekasse Haina (Kloster)
Empfänger: Gemeindekasse Haina (Kloster)
IBAN: DE24 5206 9029 0000 5000 03
BIC: GENODEF1GMD
Bankinstitut: Spar- und Kreditbank Gemünden
Gemeindekasse Haina (Kloster)
Empfänger: Gemeindekasse Haina (Kloster)
IBAN: DE96 5236 0059 0005 8221 49
BIC: GENODEF1KBW
Bankinstitut: Waldeck-Frankenberger Bank
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
- Ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Ggf. Handwerkskarte
- Ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind
Voraussetzungen
Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem behördlichen Zeitaufwand. Sie beträgt mindestens 30,50 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 23.06.2014
Stichwörter
Auslandstätigkeit, Reisegewerbekarte, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeordnung, gewerbliche Tätigkeit im Ausland, Bescheinigung