Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Gewerbelegitimationskarte beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Edermünde - Ordnungsamt / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückenhofstraße 4

    34295 Edermünde

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Bei Anliegen, die das Ordnungsamt betreffen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 05665 7909-19(Durchwahl Leitung Ordnungsamt)

    Telefax: 05665 7909-80

    E-Mail: info@gemeinde.edermuende.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Überweisung, Paypal

    Bankverbindung

    Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    Empfänger: Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    IBAN: DE53 5206 2601 0000 2072 33

    BIC:

    Bankinstitut: VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder

    Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    Empfänger: Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    IBAN: DE39 5205 2154 0153 0187 00

    BIC:

    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.)), Some(Überweisung), Some(Barzahlung)

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
    • Ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Ggf. Handwerkskarte
    • Ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem behördlichen Zeitaufwand. Sie beträgt mindestens 30,50 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 23.06.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Auslandstätigkeit, gewerbliche Tätigkeit im Ausland, Gewerbeordnung, Reisegewerbekarte, Gewerbeangelegenheiten, Bescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English