Gewerbelegitimationskarte beantragen
Beschreibung
Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Ansprechpartner
Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
- Anhörung zu Verwarnungs- und Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Anmeldung von öffentlichen Versammlungen
- Anzeige des vorübergehenden Betriebs eines Gaststättengewerbes
- Anzeige für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk)
- Ausnahmen und Erlaubnisse im Straßenverkehrsraum
- Brauchtumsfeuer / Lagerfeuer
- Erlaubnisverfahren für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes
- Verbrennung pflanzlicher Abfälle
- Genehmigung für eine Glücksspielveranstaltung
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
- Ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Ggf. Handwerkskarte
- Ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind
Voraussetzungen
Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem behördlichen Zeitaufwand. Sie beträgt mindestens 30,50 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 23.06.2014
Stichwörter
Auslandstätigkeit, Reisegewerbekarte, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeordnung, gewerbliche Tätigkeit im Ausland, Bescheinigung