Gewerbelegitimationskarte beantragen
Beschreibung
Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Ansprechpartner
Gemeinde Bad Salzschlirf - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Fuldaer Straße 2
36364 Bad Salzschlirf
Öffnungszeiten
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Alexandra Kovacs
Besucheranschrift
Fax: 06648 9303-22
Telefon Festnetz: 06648 9303-19
E-Mail: a.kovacs@badsalzschlirf.de
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
- Ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Ggf. Handwerkskarte
- Ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind
Voraussetzungen
Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem behördlichen Zeitaufwand. Sie beträgt mindestens 30,50 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 23.06.2014
Stichwörter
Auslandstätigkeit, Reisegewerbekarte, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeordnung, gewerbliche Tätigkeit im Ausland, Bescheinigung