Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen UmgangOnline erledigen

    Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung beantragen (nichtgewerblich)

    Beschreibung

    Wer Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Schwarzpulver, Nitrocellulosepulver) haben möchte und/ oder diese erwerben möchte, benötigt eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz (SprengG). Um eine solche Erlaubnis erwerben zu können, müssen Sie im Vorfeld einen Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den nichtgewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen besuchen. Für die Zulassung zu diesem Fachkundelehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie auf Antrag.

    Hinweise für Darmstadt: Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, Sprengstofferlaubnisschein nach § 27 Sprengstoffgesetz

    Voraussetzung für die Erteilung eines Sprengstofferlaubnisscheines (Böller-, Nitrocellulose- und Schwarzpulver) nach § 27 SprengG ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an einem Fachkundelehrgang wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt.


    Das Alterserfordernis für die Erlangung eines Sprengstofferlaubnisscheines beträgt 21 Jahre.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Ordnungsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Sicherheits- und Bußgeldwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5

    64283 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

      Montag08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30Dienstag08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00Mittwoch07:00 - 12:30Donnerstag08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00Freitag07:00 - 12:30   Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach tel. Vereinbarung möglich. Im Bereich Waffen-, Jagd-, Fischerei- und Sprengstoffwesen nutzen Sie bitte grundsätzlich die Online-Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis / Reisepass,
    • Lehrgangsbescheinigung,
    • Bedürfnisbescheinigung (für Vorderladerschützen oder Wiederlader),
    • Mitgliedsbescheinigung (Böllerschützen)
    • gültiger Jagdschein (Jäger)

    Hinweise für Darmstadt: Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, Sprengstofferlaubnisschein nach § 27 Sprengstoffgesetz

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich!   Onlineterminvergabe

    Nitrocellulosepulver: Jagdschein, Waffenbesitzkarte mit Munitionserwerb Schwarzpulver: Bestätigung des Schützenvereins, dass regelmäßig mit Vorderladerwaffen am Übungs- bzw. Meisterschaftsschießen teilgenommen wird Böllerpulver: Nachweis eines Vereins zur Brauchtumspflege

    • Sachgemäße Lagerung
    • Beschussbescheinigung (bei Böllergeräten)
    • Entsprechende Antragsformulare, die diesem Produkt zugeordnet sind

    Voraussetzungen

    • körperliche Eignung
    • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
    • Zuverlässigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Darmstadt: Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, Sprengstofferlaubnisschein nach § 27 Sprengstoffgesetz

    Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (§ 34 1. SprengV)

    Fristen

    Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 8 Wochen vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang, zu stellen.

    Kosten

    Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (VwKost-HSM). Die Kosten bewegen sich zwischen 30,00 - 250,00 Euro.

    Hinweise für Darmstadt: Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, Sprengstofferlaubnisschein nach § 27 Sprengstoffgesetz

    Nach Nr. 33 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Sozialministeriums.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Bescheinigung wird erteilt bei Vorliegen der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem SprengG.

    Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (AK Internet) am 11.04.2014

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Stichwörter

    Laden, Nitrozellulosepulver, Böllerschützen, Läden, Explosionsgefährliche Stoffe, Brauchtum, Böllerlehrgang, Schießpulver, Schwarzpulver, explosionsgefährliche Stoffe, Schießen, Jäger, Wiederladen, Böllerpulver, Böllerschießen), Sprengstoffschein, Vorderladerlehrgang, Pulverschein, Sportschütze, Patronenhülsen, Vorderladerwaffen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de