Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang
    99089058012001

    Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung beantragen (nichtgewerblich)

    Beschreibung

    Wer Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Schwarzpulver, Nitrocellulosepulver) haben möchte und/ oder diese erwerben möchte, benötigt eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz (SprengG). Um eine solche Erlaubnis erwerben zu können, müssen Sie im Vorfeld einen Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den nichtgewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen besuchen. Für die Zulassung zu diesem Fachkundelehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie auf Antrag.

    Hinweise für Darmstadt: Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, Sprengstofferlaubnisschein nach § 27 Sprengstoffgesetz

    Voraussetzung für die Erteilung eines Sprengstofferlaubnisscheines (Böller-, Nitrocellulose- und Schwarzpulver) nach § 27 SprengG ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an einem Fachkundelehrgang wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt.


    Das Alterserfordernis für die Erlangung eines Sprengstofferlaubnisscheines beträgt 21 Jahre.

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    Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes

    ID: L100001_405358539

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    Version

    Technisch erstellt am 25.06.2024

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeits- bescheinigung

    ID: L100001_405358538

    Beschreibung

    Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengG) für den Erwerb einer Erlaubnis nach § 27 SprengG

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    Technisch erstellt am 25.06.2024

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes

    ID: L100001_405358537

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    Technisch erstellt am 25.06.2024

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Terminvergabe Sicherheitswesen und Bußhgeld

    ID: L100001_405358583

    Beschreibung

    Wichtiger Hinweis: Termine können für einen Zeitraum von zwei Wochen im Voraus vereinbart werden. Sofern Ihnen kein Termin angezeigt werden sollte, sind aktuell alle freigeschalteten Termine ausgebucht. Bitte beachten sie, dass Montag bis Freitag über Nacht neue Termine freigeschaltet werden. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin und nutzen sie im Falle einer Verhinderung bitte den Stornierungslink in der Terminbestätigung oder kontaktieren Sie uns per Email unter: waffenrecht@darmstadt.de

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    Version

    Technisch erstellt am 25.06.2024

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Ordnungsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

    Ansprechpartner

    Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Sicherheits- und Bußgeldwesen

    Beschreibung

    Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Sicherheits- und Bußgeldwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5

    64283 Darmstadt

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    Öffnungszeiten

       Montag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Dienstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Mittwoch 07:00 - 12:30 Donnerstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Freitag 07:00 - 12:30   Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach tel. Vereinbarung möglich. Im Bereich Waffen-, Jagd-, Fischerei- und Sprengstoffwesen nutzen Sie bitte grundsätzlich die Online-Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis / Reisepass,
    • Lehrgangsbescheinigung,
    • Bedürfnisbescheinigung (für Vorderladerschützen oder Wiederlader),
    • Mitgliedsbescheinigung (Böllerschützen)
    • gültiger Jagdschein (Jäger)

    Hinweise für Darmstadt: Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, Sprengstofferlaubnisschein nach § 27 Sprengstoffgesetz

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich!  Onlineterminvergabe

    Nitrocellulosepulver: Jagdschein, Waffenbesitzkarte mit Munitionserwerb Schwarzpulver: Bestätigung des Schützenvereins, dass regelmäßig mit Vorderladerwaffen am Übungs- bzw. Meisterschaftsschießen teilgenommen wird Böllerpulver: Nachweis eines Vereins zur Brauchtumspflege

    • Sachgemäße Lagerung
    • Beschussbescheinigung (bei Böllergeräten)
    • Entsprechende Antragsformulare, die diesem Produkt zugeordnet sind

    Voraussetzungen

    • körperliche Eignung
    • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
    • Zuverlässigkeit

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Darmstadt: Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, Sprengstofferlaubnisschein nach § 27 Sprengstoffgesetz

    Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (§ 34 1. SprengV)

    Fristen

    Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 8 Wochen vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang, zu stellen.

    Kosten

    Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (VwKost-HSM). Die Kosten bewegen sich zwischen 30,00 - 250,00 Euro.

    Hinweise für Darmstadt: Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, Sprengstofferlaubnisschein nach § 27 Sprengstoffgesetz

    Nach Nr. 33 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Sozialministeriums.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Bescheinigung wird erteilt bei Vorliegen der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem SprengG.

    Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (AK Internet) am 11.04.2014

    Version

    Technisch erstellt am 14.04.2014

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Explosionsgefährliche Stoffe, Schießpulver, Vorderladerwaffen, Jäger, Schwarzpulver, Nitrozellulosepulver, explosionsgefährliche Stoffe, Sportschütze, Pulverschein, Brauchtum, Böllerpulver, Schießen, Laden, Böllerlehrgang, Böllerschützen, Wiederladen, Böllerschießen), Vorderladerlehrgang, Patronenhülsen, Sprengstoffschein, Läden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019