Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde; Ausstellung

    Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.

    Hinweise für Schauenburg: Geburtsurkunde; Ausstellung

    Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

    Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

    Beschreibung

    Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

    Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.

    Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

    Sie können sich eine (auch eine internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

    Hinweise für Schauenburg: Geburtsurkunde; Ausstellung

    Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

    Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.

    Geburtsurkunden können immer nur dort ausgestellt werden, wo eine Person geboren ist. D.h. wenn jemand in Elgershausen, Hoof, Elmshagen, Breitenbach und seit  dem 01.01.1972 in Martinhagen geboren wurde, ist der  Standesamtsbezirk Baunatal/Schauenburg zuständig.

    Wurde jemand vor dem 01.01.1972 in Martinhagen geboren, so müssen Sie sich an das Standesamt Wolfhager Land wenden. Wird jemand z.B. in Kassel geboren, so müssen Sie sich an das dortige Standesamt wenden.

    Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

    Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.

    Geburtsurkunden können immer nur dort ausgestellt werden, wo eine Person geboren ist. D.h. wenn jemand in Elgershausen, Hoof, Elmshagen, Breitenbach und seit dem 01.01.1972 in Martinhagen geboren wurde, ist der Standesamtsbezirk Baunatal/Schauenburg zuständig.

    Wurde jemand vor dem 01.01.1972 in Martinhagen geboren, so müssen Sie sich an das Standesamt Wolfhager Land wenden. Wird jemand z.B. in Kassel geboren, so müssen Sie sich an das dortige Standesamt wenden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.

    Ansprechpartner

    Standesamt, Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 14

    34225 Baunatal

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
    Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
      • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
    • für andere Personen:
      • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Anträge können stellen:

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
      • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
      • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Weitere Voraussetzungen:

    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Hinweis:
    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schauenburg: Geburtsurkunde; Ausstellung

    PstG, PStV, BGB und Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes

    PstG, PStV, BGB und Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht, § 49 Abs. 1 PStG.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen.


     Persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das für Ihren Geburtsort zuständig ist.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen:
      • eine schriftliche Vollmacht von Ihnen,
      • Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
      • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.

    Beantragung per Post oder Fax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und –ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde per Post erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 10 Tage

    Kosten

    Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.“

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schauenburg: Geburtsurkunde; Ausstellung

    Gemeinsamer Standesamtsbezirk Baunatal-Schauenburg : Interkommunale Zusammenarbeit: Zum 1. Februar 2010 wurden die Standesämter Baunatal und Schauenburg zu einem gemeinsamen Standesamtsbezirk zusammengelegt.

    Das Standesamt Baunatal-Schauenburg übernimmt seitdem im Rathaus Baunatal gegen Kostenerstattung alle administrativen Aufgaben, beispielsweise die Anmeldung zur Eheschließung, Namensänderungen, Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalls im gemeinsamen Standesamtsbezirk.

    Bei Auswahl dieser Online-Dienstleistung werden Sie zum gemeinsamen Standesamt im Rathaus der Stadt Baunatal weitergeleitet. Die Zahlungsmodalitäten sind im Verlauf des Online Vorgangs wählbar.

    Gemeinsamer Standesamtsbezirk Baunatal-Schauenburg : Interkommunale Zusammenarbeit: Zum 1. Februar 2010 wurden die Standesämter Baunatal und Schauenburg zu einem gemeinsamen Standesamtsbezirk zusammengelegt.

    Das Standesamt Baunatal-Schauenburg übernimmt seitdem im Rathaus Baunatal gegen Kostenerstattung alle administrativen Aufgaben, beispielsweise die Anmeldung zur Eheschließung, Namensänderungen, Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalls im gemeinsamen Standesamtsbezirk.

    Bei Auswahl dieser Online-Dienstleistung werden Sie zum gemeinsamen Standesamt im Rathaus der Stadt Baunatal weitergeleitet. Die Zahlungsmodalitäten sind im Verlauf des Online Vorgangs wählbar.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2014 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Geburtsbeurkundung, Standesamtsangelegenheiten, Geburtsanzeige, internationale Geburtsurkunde, Nachwuchs, Geburtsurkunde international, Frühgeburt, Mutter, Vater, Abstammungsurkunde, Ausstellung, Geburt, Entbindung, Klapperstorch, Geburtsanmeldung, Sohn, Standesamt, Standesamtsangelegenheit, Anmeldung, Kind, Eltern, Tochter, Urkunde, Kindesanmeldung, Bescheinigung Geburt, Geburtstag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)