Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde; Ausstellung

    Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

    Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.

    Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

    Sie können sich eine (auch eine internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Karben

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    61184 Karben

    Kontakt

    Telefon: 06039 4810

    Telefax: 06039 481780

    E-Mail: info@karben.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
      • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
    • für andere Personen:
      • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Anträge können stellen:

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
      • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
      • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Weitere Voraussetzungen:

    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Hinweis:
    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht, § 49 Abs. 1 PStG.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen.


     Persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das für Ihren Geburtsort zuständig ist.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen:
      • eine schriftliche Vollmacht von Ihnen,
      • Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
      • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.

    Beantragung per Post oder Fax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und –ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde per Post erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen.

    Hinweise für Karben: Geburtsurkunde; Ausstellung


    Online Beantragung

    Sie können die Geburtsurkunde online bestellen. Zuständig für die Urkundenausstellung ist unsere Standesamt dann, wenn der Geburtsort in unserem Zuständigkeitsbereich liegt. Falls der Geburtsort im Ausland liegt und die Geburt durch unser Standesamt nachbeurkundet wurde, rufen Sie bitte den hinterlegten Ansprechpartner an oder wenden sich per E-Mail an die Kontaktperson.


    Persönliche Beantragung

      • Suchen Sie das zuständige Standesamt auf. Zuständig ist das Standesamt, das die Geburt beurkundet hat.
      • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
      • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Hinweis: Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor.

    Beantragung per Post oder Telefax

      • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
      • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:

          • Name, Vorname

          • Geburtsdatum und -ort

          • Name, Vornamen der Eltern

          • wenn bekannt: Registernummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie in der Regel einen Gebührenbescheid.


    Online Beantragung

    Sie können die Geburtsurkunde online bestellen. Zuständig für die Urkundenausstellung ist unsere Standesamt dann, wenn der Geburtsort in unserem Zuständigkeitsbereich liegt. Falls der Geburtsort im Ausland liegt und die Geburt durch unser Standesamt nachbeurkundet wurde, rufen Sie bitte den hinterlegten Ansprechpartner an oder wenden sich per E-Mail an die Kontaktperson.


    Persönliche Beantragung

      • Suchen Sie das zuständige Standesamt auf. Zuständig ist das Standesamt, das die Geburt beurkundet hat.
      • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
      • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Hinweis: Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor.

    Beantragung per Post oder Telefax

      • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
      • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:

          • Name, Vorname

          • Geburtsdatum und -ort

          • Name, Vornamen der Eltern

          • wenn bekannt: Registernummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie in der Regel einen Gebührenbescheid.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 10 Tage

    Kosten

    Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.“

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2014 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Geburtsbeurkundung, Standesamtsangelegenheiten, Geburtsanzeige, internationale Geburtsurkunde, Nachwuchs, Geburtsurkunde international, Frühgeburt, Mutter, Vater, Abstammungsurkunde, Ausstellung, Geburt, Entbindung, Klapperstorch, Geburtsanmeldung, Sohn, Standesamt, Standesamtsangelegenheit, Anmeldung, Kind, Eltern, Tochter, Urkunde, Kindesanmeldung, Bescheinigung Geburt, Geburtstag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)