Geburtsurkunde; Ausstellung
Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.
Hinweise für Rodgau: Spezielle Hinweise für Stadt Rodgau
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit per Email oder vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe
Wie?
- Per Email
- an standesamt@rodgau.de
- Vor Ort
- Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Per Email
- Bitte das Geburtsdatum, den Geburtsnamen und die Adresse nennen.
- Bei Geburten vor dem 01.01.1977 bitte auch den Geburtsort angeben.
- Hinweis: Falls Sie die Urkunde nicht für sich selbst beantragen, benötigen wir eine Vollmacht oder einen Nachweis des rechtlichen Interesses. Die Urkunde schicken wir Ihnen mit einer Rechnung zu.
- Vor Ort
- Personalausweis oder Reisepass
- Hinweis: Falls Sie die Urkunde nicht für sich selbst beantragen, benötigen wir eine Vollmacht oder einen Nachweis des rechtlichen Interesses.
Kosten?
- 12,00 € für die erste Urkunde und für jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde 6,00 €
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Beschreibung
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.
Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.
Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (auch eine internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Rodgau - Fachbereich Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Hintergasse 15
63110 Rodgau
Kontakt
E-Mail: standesamt@rodgau.de
Kontaktperson
Herr Berger
Hausanschrift
Hintergasse 15
63110 RodgauE-Mail: standesamt@rodgau.de
Telefon Festnetz: 06106 693-1120
Fax: 06106 693-2015
Frau Frank
Hausanschrift
Hintergasse 15
63110 RodgauE-Mail: standesamt@rodgau.de
Telefon Festnetz: 06106 693-1215
Fax: 06106 693-2015
Herr Platz
Hausanschrift
Hintergasse 15
63110 RodgauE-Mail: standesamt@rodgau.de
Telefon Festnetz: 06106 693-1280
Fax: 06106 693-2015
Frau Mahr
Hausanschrift
Hintergasse 15
63110 RodgauE-Mail: standesamt@rodgau.de
Telefon Festnetz: 06106 693-1289
Fax: 06106 693-2015
Weitere Informationen
Das Standesamt oder auch »das Amt für Freud und Leid« begleitet Sie durch Ihr ganzes Leben. Es registriert Ihre Geburt, schließt Ihre Ehe und stellt auch die Sterbeurkunde aus. Dazwischen gibt es noch viele Dienstleistungen rund um die Beurkundung von sogenannten "Personenstandsfällen".
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
- Standesamtliche Beurkundungen
- Antragstellung Einbürgerung
- Öffentlich-rechtliche Namensänderungen
Formulare
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
- der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Weitere Voraussetzungen:
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Hinweis:
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht, § 49 Abs. 1 PStG.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen.
Persönliche Antragstellung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das für Ihren Geburtsort zuständig ist.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen:
- eine schriftliche Vollmacht von Ihnen,
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
- den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
Beantragung per Post oder Fax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und –ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Mit Zusendung der Urkunde per Post erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022
Stichwörter
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