Befreiung von der Hundesteuer beantragen
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie in der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist.
In den meisten hessischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes – eine Steuerbefreiung gewährt. Diese gilt für Blindenführhunde sowie für "Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen", zum Teil aber auch nur für Blindenführhunde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes, an dem der Hund gehalten wird
Ansprechpartner
Gemeinde Allendorf - Steueramt
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 5
35108 Allendorf (Eder)
Öffnungszeiten
Montag: 08:15 bis 12:15 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:15 bis 12:15 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:15 bis 12:15 Uhr
Donnerstag: 08:15 bis 12:15 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:15 bis 12:15 Uhr
Kontaktperson
Frau Michaela Coolsaet
Hausanschrift
E-Mail: michaela.coolsaet@allendorf-eder.de
Telefon Festnetz: 06452 9131-24
Fax: 06452 9131-20
Herr Hartmut Kroll
Postanschrift
Unterm Stein 2
35108 Allendorf (Eder)
Fax: 02984 9211-30
E-Mail: hartmut.kroll@allendorf-eder.de
Telefon Festnetz: 02984 9211-20
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- bei gewerblicher Hundehaltung, zusätzlich: Handelsregisterauszug des Betriebes
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Bemerkungen
siehe auch
- Hundesteuer - Hund anmelden(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Hundesteuer - Hund abmelden(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport   am 31.03.2020
Stichwörter
Gemeindesteuern, Hundeabmeldung, Hundesteuer, Hunde anmelden, Hundeanmeldung, Hunde, Hundehaltung, kommunale Steuern, Hund Anmeldung, Hunde abmelden, Hund