Hundesteuer Befreiung
    99102013010000

    Befreiung von der Hundesteuer beantragen

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie in der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist.

    In den meisten hessischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes – eine Steuerbefreiung gewährt. Diese gilt für Blindenführhunde sowie für "Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen", zum Teil aber auch nur für Blindenführhunde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    die Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes, an dem der Hund gehalten wird

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bad Salzschlirf - Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Fuldaer Straße 2

    36364 Bad Salzschlirf

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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag
    08.00 Uhr - 12.00 Uhr
    Dienstag
    14.00 Uhr - 16.00 Uhr
    Donnerstag
    14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Schwerbehindertenausweises
    • bei gewerblicher Hundehaltung, zusätzlich: Handelsregisterauszug des Betriebes

    Handlungsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2014

    Technisch geändert am 13.05.2025

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hunde, Hundesteuer, Gemeindesteuern, kommunale Steuern, Hundeabmeldung, Hund Anmeldung, Hund, Hunde abmelden, Hunde anmelden, Hundehaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019