Hundesteuer Befreiung
    99102013010000

    Befreiung von der Hundesteuer beantragen

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie in der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist.

    In den meisten hessischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes – eine Steuerbefreiung gewährt. Diese gilt für Blindenführhunde sowie für "Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen", zum Teil aber auch nur für Blindenführhunde.

    Hinweise für Büttelborn: Spezielle Hinweise für Gemeinde Büttelborn

    Hunde, die nachweislich aus Tierheimen, aus Einrichtungen von Tierschutz oder ähnlichen Vereinen dauerhaft von Hundehalterinnen oder Hundehaltern im eigenen Haushalt aufgenommen werden sind ebenfalls von der Hundesteuer befreit (für eine Befristung von drei Jahren). Bitte bringen Sie einen Nachweis mit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    die Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes, an dem der Hund gehalten wird

    Ansprechpartner

    Gemeinde Büttelborn - Finanzen - Fachdienst 21

    Adresse

    Hausanschrift

    (Rathaus)
    Mainzer Straße 13
    64572 Büttelborn

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse


    Postfach 120
    64570 Büttelborn

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Hinweis: Sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06152 1788-0

    Fax: 06152 1788-92

    E-Mail: finanzverwaltung@buettelborn.de

    E-Mail: kasse@buettelborn.de

    E-Mail: steueramt@buettelborn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2014
    Technisch geändert am 13.05.2025

    Stichwörter

    Hundehaltung, Hunde, Hund Anmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden, kommunale Steuern, Gemeindesteuern, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Hund, Hundeabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019