Hundesteuer Befreiung
    99102013010000

    Befreiung von der Hundesteuer beantragen

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie in der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist.

    In den meisten hessischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes – eine Steuerbefreiung gewährt. Diese gilt für Blindenführhunde sowie für "Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen", zum Teil aber auch nur für Blindenführhunde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    die Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes, an dem der Hund gehalten wird

    Ansprechpartner

    Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Siedlungsstraße 35

    69517 Gorxheimertal

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Siedlungsstraße / direkt vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Germaid-Fitz-Platz
    Anzahl der Stellplätze: 40
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Unter-Flockenbach, Herlenklingerweg
      Linien:
      • Bus: Linie 681
      • Bus: Linie 682

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mittwoch  geschlossen
    Donnerstag 14:00 Uhr -18:00 Uhr
    Freitag 07:30 Uhr - 11:00 Uhr
    Hinweis: Und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06201 2949-0

    Fax: 06201 2949-29

    E-Mail: rathaus@gorxheimertal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Gorxheimertal

    Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal

    IBAN: DE81 5095 1469 0005 0560 97

    BIC: HELADEF1HEP

    Bankinstitut: Sparkasse Starkenburg

    Gemeinde Gorxheimertal

    Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal

    IBAN: DE23 5096 1206 0002 5036 46

    BIC: GENODE51RBU

    Bankinstitut: VR Bank Ried-Überall eG

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerechter Zugang, bitte klingeln

    Stichwörter

    Hauptamt, Hauptverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Schwerbehindertenausweises
    • bei gewerblicher Hundehaltung, zusätzlich: Handelsregisterauszug des Betriebes

    Handlungsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2014

    Technisch geändert am 13.05.2025

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hundehaltung, Hund, Hund Anmeldung, Hundeanmeldung, Hunde, Hundesteuer, kommunale Steuern, Gemeindesteuern, Hunde anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019