Befreiung von der Hundesteuer beantragen
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie in der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist.
In den meisten hessischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes – eine Steuerbefreiung gewährt. Diese gilt für Blindenführhunde sowie für "Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen", zum Teil aber auch nur für Blindenführhunde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes, an dem der Hund gehalten wird
Ansprechpartner
Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Siedlungsstraße / direkt vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Germaid-Fitz-Platz
Anzahl der Stellplätze: 40
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Unter-Flockenbach, Herlenklingerweg
Linien:- Bus: Linie 681
- Bus: Linie 682
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 14:00 Uhr -18:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr - 11:00 Uhr
Hinweis: Und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Bernd Helfrich
Hausanschrift
E-Mail: bernd.helfrich@gorxheimertal.de
Telefon Festnetz: +49 6201 2949-25
Fax: +49 6201 2949-29
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Gorxheimertal
Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal
IBAN: DE81 5095 1469 0005 0560 97
BIC: HELADEF1HEP
Bankinstitut: Sparkasse Starkenburg
Gemeinde Gorxheimertal
Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal
IBAN: DE23 5096 1206 0002 5036 46
BIC: GENODE51RBU
Bankinstitut: VR Bank Ried-Überall eG
Weitere Informationen
Rollstuhlgerechter Zugang, bitte klingeln
Stichwörter
Hauptamt, Hauptverwaltung
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- bei gewerblicher Hundehaltung, zusätzlich: Handelsregisterauszug des Betriebes
Handlungsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hundehaltung, Hund, Hund Anmeldung, Hundeanmeldung, Hunde, Hundesteuer, kommunale Steuern, Gemeindesteuern, Hunde anmelden