Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer - Hund abmelden

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
    • Sie keinen Hund mehr haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Breitenbach am Herzberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Machtloser Straße 5

    36287 Breitenbach a. Herzberg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Allgemeiner Parkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Kirche, B62
      Linien:
      • Bus: Linie NVV Alsfeld - Linie 395
      • Bus: Linie RKH Bad Hersfeld - Linie 390

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
    • Dienstag: Keine Öffnungszeiten
    • Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
    • Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
    • Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Machtloser Straße 5

    36287 Breitenbach a. Herzberg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
    • Dienstag: Keine Öffnungszeiten
    • Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
    • Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
    • Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Hundesteuermarke
    • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Fristen

    Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

    Kosten

    In der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Bemerkungen

    Siehe auch

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2014 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hund Anmeldung, Hunde anmelden, kommunale Steuern, Gemeindesteuern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)